Die deutschen Kolonisten im brasilianischen Staate Espirito Santo. 1Z1
Cachoeiro, das ja aber auch größtenteils deutsch ist. Mit den Behörden kommt er nur selten, und meist nur flüchtig, in Berührung, zumal allgemeine Wehrpflicht oder dergleichen ja nicht besteht. Wenn die Beziehungen aber wirklich einmal engere werden, so sind sie selten erfreulicher Art. Das zeigt insbesondere die Einrichtung des Nachlaßgerichts (Waisengericht), die eine wahre Plage der Deutschen in Espirito Santo bildet.
5. Das Nachlaßgericht.
Nach brasilianischem Gesetz muß beim Tode des Erblassers die Hinterlassenschaft gerichtlich festgestellt werden, bevor sie an die Erben verteilt wird. Das Nachlaßverzeichnis wird durch eine Kommission aufgenommen, die dafür gewisse Gebühren erhebt. Zwar sind diese an sich, obwohl ungenügend nach der Größe der Hinterlassenschaft abgestuft, selbst für den Kleinbauern nicht unerschwinglich; das Schlimme aber ist, daß oft ein großes Hckrorar für den Advokaten und für einen Dolmetscher, der häufig zugezogen werden muß, noch hinzutritt, und vor allem, daß von der Behörde selber der schlimmste Mißbrauch getrieben wird.
Es soll vorgekommen sein, daß weit über die Hälfte des gesamten Werts einer Kolonie den Herren „Magistrados" in die Tasche geflossen ist. Wir wollen uns aber nicht mit der Wiedergäbe einzelner mehr oder weniger gut verbürgter Fälle aufhalten,, sondern die köstliche und anschauliche Schilderung der Inventaraufnahme wiedergeben, die wir in der Erzählung „Chanaan" von Gra?a Aranha finden. Sie ist auch im hohen Grade bezeichnend für die Auffassung, welche deutsche Art in Südamerika, und Wohl im Auslande überhaupt, so oft erfährt. Leider muß sich die betreffende Stelle des Textes hier wesentliche Kürzungen gefallen lassen:
Eines Morgens, als der Herr des Hauses gerade zu dem nahen Kaffeeberg aufbrechen wollte, kam ein Mulatte langsam auf ihn zugeritten.
„Ihr heißt Franz Kraus?" fragte der Mulatte vom Sattel herab, ein Blatt Papier entfaltend, das er aus der Tasche gezogen hatte.
Der Kolonist bejahte.
„Nun, dann nehmt hiervon Kenntnis." Und herablassend reichte er ihm das Papier.
Kraus besah das Schreiben, und da er trotz eines Aufenthalts von dreißig Jahren in Brasilien, nicht Portugiesisch zu lesen vermochte, geriet er in Verlegenheit.
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