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Dr. Ernst Wagemann.
nicht einmal die portugiesische Sprache erlernt, von einigen Bezeichnungen abgesehen, die als „Lehnwörter" übernommen worden sind. Auch die geistige Verbindung mit der alten Heimat ist nur gerade so weit aufrechterhalten worden, als nötig war, damit die alten Erinnerungen einigermaßen lebendig blieben.
So gering die geistigen Beziehungen nach außen sind, so gering sind sie auch innerhalb der Kolonistenbevölkerung selber. Denn die Eigenwirtschaft, in der sie lebt, bedeutet nicht nur wirtschaftliche, sondern auch geistige Isolierung des einzelnen, die durch die herrschende Siedlungsweise, die Hofverfassung, noch verschärft wird.
Die Kirche wird so zum einzigen Träger der geistigen Kultur.
2. Die Kirche.
Die Entstehung der katholischen und protestantischen Gemeinden im deutschen Siedlungsgebiet und ihre äußere Entwicklung haben wir bereits erörtert (siehe Kapitel II, 7). An dieser Stelle sind nun ihre inneren Verhältnisse zu besprechen. In der Hauptsache müssen wir unsere Betrachtung allerdings auf die protestantischen Gemeinden beschränken.
Wir stellten fest, wie außerordentlich straff die Organisation dieser Gemeinden ist. Wer sich einer historischen Auffassung bemüht, wird vielleicht geneigt sein, hierin eine Parallele zum Jesuitenstaat zu sehen. Jedenfalls wird das geistige Leben der Kolonisten von der Kirche vollkommen beherrscht. Die Kirche bedeutet dort ja weit mehr als selbst bei uns auf dem Lande. Denn die Vielgestaltigkeit unseres modernen Staats- und Gesellschaftslebens bringt es mit sich, daß die abgelegensten unserer Bauerngemeinden den mannigfaltigsten Einflüssen ausgesetzt sind. Tageszeitung, Militärdienst, Reisen in die Stadt, Jahrmarkt und vieles andere ist hier wirksam, was die Kolonisten in Espirito Santo kaum dem Namen nach kennen.
Eine sklavische Abhängigkeit von der Kirche und ihren Vertretern besteht natürlich nicht. Wir haben es mit freien Bauerngemeinden zu tun, in denen jedes Familienoberhaupt Sitz und Stimme hat, und die sich selber aus ihren Reihen die Kirchenvorsteher wählen. Nach dem Statut der Gemeinde Santa Leopoldina z. B. ist jedes Gemeindemitglied wählbar, welches unbescholten ist, das 30. Lebensjahr vollendet hat und lesen und schreiben kann.