Print 
Das Schutzgebietsgesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und den Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Gerichtsbarkeit : Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister / zum Handgebrauch zusammengestellt im Reichs-Marine-Amt
Place and Date of Creation
Page
16
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

16

(Zum Sch. G. G. Z 3.)

des Fundorts in den Fällen der KA 9^6, 977 und an die stelle der öffentlichen Armenkasse einer Gemeinde im Falle des § 2072 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treten hat.

K. G. G. K37. '

Durch Kaiserliche Verordnung können für die innerhalb der Konsulargerichtsbezirke belegenen Grundstücke die Grundsätze be­stimmt werden, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld im Sinne des K 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festzustellen ist.

K. G. G. K 38.

Zm Falle des K 22^9 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 errichtet werden; der K 22^9 2 lbs. 2 findet ent­sprechende Anwendung.

K. G. G. K 39 .

Durch Kaiserliche Verordnung können für die Konsular­gerichtsbezirke die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Be­stimmungen über die Hinterlegung und die Hinterlegungsstellen getroffen werden.

K. G. G. § HO.

Zn Handelssachen finden die Vorschriften der im K 19 be­zeichneten Gesetze nur soweit Anwendung, als nicht das im Konsulargerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht ein Anderes bestimmt.

Handelssachen im Sinne des Abs. 1 sind die von einem Kaufmanns vorgenommenen Rechtsgeschäfte der im K 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Art sowie die Angelegenheiten, die eines der im H 101 Nr. 3a, 6, 6, 1 des Gerichtsverfassungs­gesetzes aufgeführten Rechtsverhältnisse zum Gegenstände haben.

K. G. G. K H1.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten richtet sich das Verfahren vor dem Konsul sowie vor dem Konsulargerichte nach den vor-