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(Zum Sch. G. G. Z 3.)
des Fundorts in den Fällen der KA 9^6, 977 und an die stelle der öffentlichen Armenkasse einer Gemeinde im Falle des § 2072 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treten hat.
K. G. G. K37. '
Durch Kaiserliche Verordnung können für die innerhalb der Konsulargerichtsbezirke belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmt werden, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld im Sinne des K 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festzustellen ist.
K. G. G. K 38.
Zm Falle des K 22^9 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 errichtet werden; der K 22^9 2 lbs. 2 findet entsprechende Anwendung.
K. G. G. K 39 .
Durch Kaiserliche Verordnung können für die Konsulargerichtsbezirke die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Bestimmungen über die Hinterlegung und die Hinterlegungsstellen getroffen werden.
K. G. G. § HO.
Zn Handelssachen finden die Vorschriften der im K 19 bezeichneten Gesetze nur soweit Anwendung, als nicht das im Konsulargerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht ein Anderes bestimmt.
Handelssachen im Sinne des Abs. 1 sind die von einem Kaufmanns vorgenommenen Rechtsgeschäfte der im K 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Art sowie die Angelegenheiten, die eines der im H 101 Nr. 3a, 6, 6, 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgeführten Rechtsverhältnisse zum Gegenstände haben.
K. G. G. K H1.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten richtet sich das Verfahren vor dem Konsul sowie vor dem Konsulargerichte nach den vor-