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Gebiete der reichsrechtlichen Okkupation liegt, aber der Gesellschaft doch schon vor dem Abkommen zwischen dem Reich und der D. O. A. G. gehörte. Eine weitere Ausdehnung in Bvndei ist ihr aber nur aus dem Fuße der Gleichberechtigung mit jedem Mitbewerber möglich.
s. Um Käufe auf Spekulation zu verhüten, will oder wollte die D. O. A. G. jedem Käufer zur Pflicht machen, alle Jahre mindestens 100/o des erworbenen Landes unter Kultur zu nehmen. Von anderer Seite ist zur Erreichung desselben Zweckes eine Grundsteuer auf unbebaute, aber von Europäern erworbene Ländereien in Vorschlag gebracht.
Ich halte diese Maßregeln Nieder für nützlich noch für nothwendig. Denn beide bedingen eine belästigende Kontrolirung der wirtschaftlichen Thätigkeit des Unternehmers, legen ihm Pflichten auf, die unter Umständen recht drückend werden können nud fordern: zur Feststellung des Umfanges der Kultivation alljährlich kostspielige Vermessungen. Nothwendig aber sind sie nicht, denn von den Umgebungen bedeutender Verkehrspunkte abgesehen, für welche ja besondere Bestimmungen getroffen werden könnten und es zum Theil schon sind, ist die Gefahr einer Landspeknlation in Ostafrika, wegen der geringen Ausdehnung der jedesmal zusammenhängenden Flächen knltivirbaren Landes, so gut wie ausgeschlossen. In etwas würde ja auch der höhere Preis des besseren Landes und die Pflicht der Baarzahlungen etwaigen Spekulationsgelüsten entgegenwirken.
Alle diese gegen die Spekulationskäufe sprechenden Gründe sind zweifelsohne stärker als das eine Moment, das bei Durchführung meiner Vorschlüge einen gewissen Anreiz zu solchen Käufern geben könnte: das Steigen der Landpreise. Und das um so mehr, als dieser Anreiz nur ein geringer sein kann, wein:, wie vorgeschlagen,, diese Steigerung erst nach drei beziehungsweise fünf Jahren eintrete:: und denn auch nur 10 pCt. — ein für Jungländer nicht hoher Zinsfuß — betragen würde.
4. Vorarbeiten zur Ansiedelung.
Der geplante Ban einer Eisenbahn von Tanga nach Korogwe weist auf das vordere Tangaland als Ziel der ersten Kvlonisations- bestrebungen hin. Um diese zn fördern, genügt der Eisenbahnbau aber nicht, es ist vor allen: nöthig, daß das ganze fruchtbare Land der Umgebungen für die Inangriffnahme einer energischen Kolonisation durch Anlegung von fahrbaren Straßen vorbereitet werde. Hierzu ist meiner Ansicht nach vor allem die Landschaft Bondei geeignet, da der hier mögliche Kaffeebau mit Erfolg auch von kleineren Kapitalisten betrieben werden kann und gerade zum Gedeihen kleinerer Unternehmungen das Vorhandensein fahrbarer Wege, für welche die kapitalkräftige Gesellschaft schon eher in der Lage ist, selbst zu sorgen, ein Hanpterforderniß bildet.
Es würde für den Anfang genügen, wenn eine Hauptstraße querdurch Bondei gelegt würde, die bei Malianga, woselbst eine Eisenbahnstation angelegt werden soll, die Bahn schneidet, und sich südwärts bis Lewa, nordwärts nach der Sigisenkung möglichst tief in diese hinein zieht. Die technischen Schwierigkeiten wären keine bedeutenden, viel Baumwuchs wäre nicht zu beseitigen, von Brücken käme nur die über