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mit Vortheil einsetzen kann, wobei allerdings Voraussetzung ist, daß er sich die nöthigen Fachkenntnisse an Ort und Stelle selbst erworben hat. In welcher Weise die Regierung hier fördernd eingreifen könnte, soll im folgenden Abschnitt erörtert werden.
L. Kolomalpolitik.
I. Förderung des Handels der Kolonie mit dem Mntterlande.
Geschichtliche Einleitung.
Sämmtliche Kolonien, welche seit der Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Indien von europäischen Völkern gegründet worden sind, haben diese durch gesetzliche Eingriffe in die Verkehrs- und Handelsfreiheit an das Mutterland mit möglichst engen wirtschaftlichen Banden zu fesseln gesucht. In dieser Hinsicht giebt es keine einzige Ausnahme; nur die Methoden, mit denen man dieses Ziel zu erreichen suchte, waren sehr verschiedene. Der große Nutzen, welcher allen kvlonisirenden Ländern aus den: Besitz von Kolonien erwachsen ist, hat die Einen zu der Annahme veranlaßt, daß dieser zum größten Theile diesem Wirthschaftsschutzsysteme zu verdanken ist, während Andere im Gegentheil behaupteten, der Nutzen wäre ohne dasselbe ein weit größerer gewesen.
Die Deutschen, im Anfange einer kolonisatorischen Aera stehend, haben die Pflicht, die Frage, ob sie ähnliche Maßregeln, zur Beförderung des wirtschaftlichen Verkehrs mit den Kolonien ergreifen sollen, nicht einfach mit dein billigen Hinweis auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse des Weltverkehrs voll der Schwelle abzuweisen, sondern im Einzelnen zu prüfen, ob seile Maßregeln thatsächlich Nutzen oder Schaden gestiftet, ob sie auch jetzt noch anwendbar sind, oder ob etlva an ihrer Stelle andere Maßregeln mit ähnlicher Tendenz zu treten haben.
Im Rahmen dieser Arbeit kann die erste dieser Fragen nicht gründlich behandelt werden. Ich muß mich daraus beschränken, die Ergebnisse meiner Studien über diesen Punkt kurz zu berichten.
1. Die älteste Form der Verkehrssicherung zwischen Mutterland und Kolonie war die Ertheilung voll Kolonisations- oder Handelsmonopolen an große Gesellschaften. Diese Form war berechtigt und nützlich in Zeiten und in Gegenden, in denen weder der Staat als solcher noch der Einzelne die Abwehr gegen die feindlicheil Schiffe fremder europäischer Nationen und gegen die Eingeborenen übernehmen wollte oder konnte und in denen die aus diesen Ausgaben der Gesellschaften erwachsenden Ausgaben durch die Vortheile einer ausschließlichen Handelsberechtigung gedeckt werden mußten. Die Fortführung solcher Monopole über diese Pionierarbeit hinaus hat sich dagegen stets als unheilvoll erwiesen. Es lag im Wesen der Monopolgesellschast, welche die Möglichkeit billig einzukaufen und theuer zu verkniffen in so hohem Grade in der Hand hatte, dem Grundsatz zu folgen, an möglichst wenig Waaren möglichst hohe Gewinnsätze zu machen. Das aber hemmte den Zufluß von Kapital und Unternehmungsgeist nach den Kolonien in hohem Grade, die Produktion blieb stationär oder ging zurück und entsprach nicht mehr der wachsendeil Nachfrage, der unterdrückte private