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der Prämien nicht nur mit der Anzahl der bereits prämiirten Bäume, sondern auch mit dem Ablauf einer gewissen Zeit sänke.
Eine weitere Bedingung für eine günstige Wirkung der Maßregel im kolonialpolitischen Interesse wäre die richtige Begrenzung der Anzahl von Bäumen, bei welcher die Prämiirung eintreten soll. Diese darf nicht zu gering bemessen werden, weil der Bestand einer verhältniß- mäßig geringen Anzahl von Versuchsexemplaren natürlich gar kein Interesse für die Allgemeinheit hat, aber auch nicht zu hoch, damit es auch dein Einzelnnternehmer ermöglicht wird, sich an dein Wettbewerb zu betheiligen.
Weil es mir widersteht, ganz allgemeine Vorschläge zu geben, wo allein Zahlenangaben eine Bedeutung haben, will ich kurz skizziren, wie ich mir dieses Prämiensystem im Einzelnen denke:
Es werden 3 Prämien ausgesetzt:
1) Für die erste Pflanzung von 10 000 tragenden Bäumen.
2) Für die erste Pflanzung von 20 000 tragenden Bäumen.
3) Für die erste Pflanzung von 50 000 tragenden Bäumen.
Die Prämie beträgt für jeden Baum 1 Mark, wenn die Pflanzung
von 10 000 Bäumen nach Ablauf von 7, die von 20 000 Bäumen nach Ablauf von 8, und die von 50 000 Bäumen nach Ablauf von 9 Jahren nach Erlaß des Gesetzes — oder natürlich vorher — einen Ertrag geliefert hat. In den diesen respektive Fristen folgenden Jahren, beträgt die Prämie nur noch 50 Pfennig, und im daraus folgenden Jahre nur noch 10 Pfennig für den Baum. Prümiirte Bäume können nicht zum zweiten Mal mitgezählt werden, wohl aber kam: derselbe Pflanzer mehrere Prämien erhalten. Die Auszahlung und Berechnung der Prämien hätte gesondert für Kaffee- und Kakavbäume zu erfolgen, so daß also sozusagen zwei von einander unabhängige Prämieureihen bestünden. Je nach den Geldmitteln der Kolonie kann nun bestimmt werden, daß jede Prämie nur einmal gezahlt wird, und daß, wenn in demselben Jahre mehrere Pflanzer prämiirbare Pflanzungen auszuweisen haben, die Prämien unter sie getheilt werden müssen. Oder aber es kann bestimmt werden, daß dieselben Prämien so und so viel Mal, oder endlich, daß sie ohne Beschränkung an alle Pflanzer ertheilt werden soll, die die betreffenden Bedingungen erfüllt haben.
Im Interesse der Entwickelung der Kolonie Untre der letztere Modus natürlich der wünschenswerteste, da er den größten Ansporn zum Anbau geben würde. Auch ist doch wohl zu hoffen, daß nach Ablauf von 7—9 Jahren die Kolonie eine solche, den Wohlstand nnd damit die Quelle neuer Staatseinkommen in so hohem Grade befördernde Ausgabe zu leisten im Stande sein wird.
Jedenfalls wäre es zu empfehlen, daß, wenn auch nicht die ausdrückliche Zusage ertheilt wird, daß an sämmtliche Pflanzer, die sich die Prämien verdient haben werden, diese voll ausgezahlt werden sollen, so doch das Versprechen gegeben wird, daß dieser Modus nach Maßgabe der vorhandenen Mittel möglichst eingehalten werden soll.
o. Eine andere Möglichkeit, die europäische Produktion und zwar in diesem Fall die gewerbliche zu unterstützen liegt in der Ertheilnng von Gewerbemonopolen. Der jetzige Gouverneur von Deutsch-Ostafrika