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Tangaland und die Kolonisation Deutsch-Ostafrikas : Thatsachen und Vorschläge / von Karl Kaerger
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2. Dir Förderung der Einfuhr kolonialer Erzeugnisse in das

Mutterland.

u. Aufhebung der Eingangszölle aus koloniale Produkte.

Seitens des Kolonialrnths ist es als wünschenswerth ausgesprochen, daß die Produkte unserer Kolonien bei ihrer Einfuhr nach Deutschland vorn Eingangszoll besreit würden. Diese Eingangszölle haben für je einen Hundner (100 Kilo) der wichtigsten''') Kolonialprodnkte folgende Höhe:

Kaffee . . . . .

. 40 Mk.

Thee.

. 100

//

Gewürze ....

. 50

V

Zucker.

. 30

V

Syrup und Melasse.

. 15

Sesam und Erdnüsse

2

Sesam- und Erdnußöl

. 10

Rizinusöl, denaturirt

2

Bearb. Kautschuk 3,40,60u. 90

! Kakao.35 Mk.

Kakavschalen .... 12

> Kakavfabrikate. . . ., 80

^ Tabak.85

! Zigarrerr und Zigaretten 270

Andere Tabakfabrikate . 180

Palm- und Kvkosöl . . 2

Baumivollfamenöl in

Fässerrl.4

Unbearbeiteter Kautschuk, Baumwolle, Banmwvllensamen, Rizinus- samen, Palmkerne und Kvpra sind zollfrei.

Die Befreiung der deutschen Neberseewaaren voll diesen Zollen könnte nun entweder den Zweck haben, die Produktion in den Kolonien überhaupt anzuregen oder aber den heimischen Markt den dortigen Produzenten als besonders anziehend erscheinen zu lassen, lind sie damit zum Verkauf ihrer Produkte in der Heimath zu veranlassen, oder aber den kolonialen Pro dickten bei den deutschen Konsumenten leichteren Eingang zu verschaffen.

Die ersten beiden Zwecke, von denen der eine noch im folgenden Abschnitt näher zu besprechen sein wird, würde erreicht werden, wenn die durch die Zollfreiheit entstandene Preiserniedrigung den Produzenten, die letztere, wenn sie den Konsumenten' zn Gute käme.

Ich glaube nun, daß der erste Fall niemals eintreten würde. Das geht schon aus der Technik des Großhandels hervor. Der inländische Großhändler kauft die Ueberseewaare nämlich fast immer trausitv, das heißt ohne Zoll, aus dem Zollschuppen heraus und zahlt den Zoll dann selbst. Der Importeur erhält also stets den Preis ohne Rücksicht auf den Zoll. Die Zollfreiheit deutschkolonialer Produkte würde daher auf die Höhe des ihm gezahlten Preises nicht den geringsten Einfluß aus­üben. Der Großhändler würde nun aus dem Umstände, daß er keinen Zoll zu zahlen hat, wahrscheinlich in der Weise Nutzen zu ziehen suchen, daß er einen Theil der Zolldifferenz für sich behält und einen Theil dazu benutzt, um durch billigeres Angebot der Waare einen Vorsprung vor seinen Konkurrenten zu gewinnen. Ganz ebenso würden die weiteren Zwischenhändler verfahren. Wäre die Zolldifferenz bei einer Waare nun eine so erhebliche, daß sie bis zum Kleinkrämer herab sich bemerkbar machen konnte, so würde auch der Konsument etwas daran gewinnen

Einige weniger wichtigen Artikel werden später gelegentlich zur Erörterung kommen.