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Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
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dingungen, unter denen sich die neuseeländische soziale Verfassung entwickelt hat, sehr verschieden sind von denen Westeuropas oder Nordamerikas. Es handelt sich um ein dünn bevölkertes, ganz extensiv bewirtschaftetes Land, dessen Industrie noch in den Anfängen steht, sich eines hohen Zollschutzes erfreut und alle die Schwierig­keiten nicht kennt, welche in dicht bevölkerten Ländern mit hoch- entwickelter Exportindustrie hervortreten. Erst wenn Neuseeland 30- bis 40mal soviel Einwohner zählt wie heute, wird es sich zeigen, ob seine mit großem Erfolg durchgeführte soziale Gesetzgebung auch schwierigeren Avirtschaftlichen Verhältnissen gewachsen ist.

Lebenslauf.

Ich, Moses Wulf Steinberg, mosaischer Konfession, bin am 27. April 1888 zu Plonsk, Gouvernement Plotzk, geboren. Meine Vorbildung genoß ich auf dem ersten staatlichen Gymnasium zu Kischine\v (Beßarabien), wohin meine Eltern übergesiedelt waren. Nach dem Abiturientenexamen, das ich im Jahre 1906 abgelegt habe, begab ich mich nach Deutschland, wo ich auf den Universitäten in München, Leipzig und seit Michaelis 1908 in Berlin dem Studium der Staats Wissenschaften, Philosophie und Geschichte oblag.

Die Promotionsprüfung bestand ich am 11. Januar 1912.