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Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
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Der Besitzer einer Weißwarenfabrik aus Dunedin behauptet, daß durch den Mangel an Arbeitskräften die Leistungsfähigkeit seines Unternehmers so weit abgenommen hat, daß zur Deckung des Bedarfs die Gegenstände aus dem Auslande bezogen werden müssen r>3 ).

Kap. VII. Schlußwort.

Die Wirkungen des obligatorischen Schiedsgerichtswesens auf die neuseeländische Volkswirtschaft lassen sich so zusammenfassen: Sein erstes Verdienst besteht darin, daß es das Schwitzsystem mittels Feststellung von gesetzlichen Minimallöhnen ausgerottet hat. Die wenigen Bestimmungen des Fabrikgesetzes reichen dafür nicht aus. Die Vernichtung der Schwitzindustrie bedeutet für den Arbeiter Rettung vor Entartung, für den Arbeitgeber Schutz vor unlauterer Konkurrenz und für die breite Masse der Konsumenten Verhütung von allerlei ansteckenden Krankheiten, die infolge der unhygieni­schen Herstellungsweise der hausindustriellen Produkte leicht in weitere Volksschichten übertragen werden. Außerhalb der Verlagsindustrie ist durch die Feststellung der unter den herrschenden Wirtschafts­verhältnissen denkbar besten Arbeitsbedingungen für eine bestimmte

53 ) Scliachuer, Bd. II, S. 204. Die Nachfrage nach weiblichen Arbeits­kräften macht sich besonders in Wollemühlen, im Schuh- und Kleidergewerbe sowie in den Waschanstalten geltend. Die Beamten des Department of Labour wurden ersucht, die Einwanderung von arbeitsuchenden Personen weiblichen Geschlechts zu begünstigen. Viele Arbeitgeber ließen in den englischen Zeitungen Anzeigen drucken, wo das Anerbieten von vielen unbesetzten Stellen kund­gegeben wurde. (A. R. D. L. 1910, S. XVIII.) Der Cheffabrikinspektor von Victoria berichtet im Jahre 1907, daß ihm von Arbeitgebern Klagen über Mangel an Arbeitskräften zugegangen sind. Diese Erscheinung machte sich besonders in denjenigen Industriebranchen fühlbar, in denen hauptsächlich Frauen beschäftigt sind. Ein Kleiderfabrikbesitzer hat, trotzdem er den gesuchten Lehrlingen den doppelten Minimallohn zu zahlen versprach sowie zum Zwecke des Unterrichts gelernte Arbeiter für sie zu engagieren bereit war, mit der Anwerbung keinen Erfolg gehabt. (Weinstock, a. a. 0., S. 68.)

Mit dem allen scheint die Zunahme der Unterstützung der Arbeitslosen seitens des Arbeitsdepartements im Widerspruch zu stehen. (Nach A.R.D.L. 1910, S. IV wurden von 1891/921909/10 77 679 Personen unterstützt.)

In der Wirklichkeit steht es damit nicht so. Die Mehrzahl der in der Statistik unter dem Namenunemployed' 1 angegebenen Arbeiter gehört zu der­jenigen Kategorie, die vermittelst des Arbeitsdepartements dem Staate zum Zwecke der Eisenbahnbauten rascher zur Verfügung gestellt wird. Außerdem gehören dazu auch solche Arbeiter, denen durch Gewähren von ermäßigten