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Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
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Kap. II. The Shearers and Agricultural Labourers Accommodation Act, 1908. 9 )

Dieses Gesetz sorgt für bequeme und hygienische Einrichtungen für die während der Schafschurzeit auf dem Lande beschäftigten Schafscherer sowie auch für diejenigen Landarbeiter, die das ganze Jahr auf dem Lande zubringen. Hauptsächlich betrifft dieses Gesetz die erste Kategorie von Landarbeitern. Das wird nicht wundernehmen, wenn man bedenkt, daß die auf dem Londoner Markt eine sehr bedeutende Rolle spielende neuseeländische Wolle ein Drittel der gesamten Ausfuhr des Landes ausmacht. Die Schafscherer bilden eine Klasse von Saisonarbeitern, die in Europa vollkommen un­bekannt sind. Sie sind darum nicht ohne Interesse.

Die Periode der Schafschur ist für alle australasischen Farmen eine heiße Zeit teilt Krjukoff in seinem offiziellen Berichte vom Jahre 1906 10 ) mit.Sie ist auch die schwierigste Zeit für alle Farmbesitzer bzw. deren Verwalter; sie dauert ca. 6 Wochen und fordert die äußerste Anstrengung der Kräfte. Schon am Tage vor­her sammeln sich die Scherer auf der Farm des betreffenden Arbeit­gebers, um am nächsten Morgen um 6 Uhr die gemeinsame Arbeit anzufangen. Die Schur wird durch mechanische Scheren vollzogen. Die einen jagen die Schafe in das an einer Seite des großen für die Schur eingerichteten Korridors angrenzende Gehege; die anderen bringen die Schafe zu der Stelle, wo sie mit der Schurmaschine geschoren werden. Die dritten tragen die Wolle in einen speziellen Raum, wo sie von besonderen Arbeitern sortiert wird. Das geschorene Schaf wird dann vom Scherer durch eine Seitentür in das unter freiem Himmel sich befindende Gehege hineingejagt. Ein guter Scherer kann bei zehnstündiger Tagesarbeit 140150 Schafe mechanisch scheren.

Die Arbeit fängt um 6 Uhr morgens an, nachdem der Kaffee eingenommen ist. Um 7 findet eine einstündige Unterbrechung statt, die für das Frühstück bestimmt ist. Nach dem Frühstück dauert

9 ) Vgl. The labour laws of New-Zealand, Fifth edition, Wellington, 1909, S. 274-278.

10 ) Krjukoff,Australien, St. Petersburg 1906. Diese Zitate sowie die in Anlehnung an Krjukoff folgende Beschreibung sind von mir aus dem Werke von P. G. Misujeff,Das glückliche Australien (St. Petersburg 1909, S. 66 u. ff.), entnommen.

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