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Teil II. Die Arbeitergesetzgebung Neuseelands
(mit spezieller Betrachtung des obligatorischen Schiedsgerichtsgesetzes).
Wie wir aus der Einleitung ersehen können, bilden Landwirtschaft und Bergbau die Quellen des Reichtums der jungen Kolonie. Wolle, gefrorenes Fleisch, Butter, Käse, Gold, Kohle und Kauriharz sind die Hauptprodukte des Landes. Die übrige Industrie ist unbedeutend: sie dient ausschließlich zur Befriedigung der Bedürfnisse des inneren Marktes, der ihr neuerdings von der erfolgreichen ausländischen Konkurrenz streitig gemacht wird. Trotz geringer Entwicklung der Industrie spielt die industrielle Arbeiterschaft doch eine sehr wichtige Rolle im öffentlichen Leben, da sie die meisten Menschen umfaßt. Über 100 000 Berufstätige befinden sich in der Industrie; mehr als 60 000 nehmen der Handel und das Verkehrswesen in Anspruch; die Landwirtschaft und der Bergbau beschäftigen ständig nicht mehr als 65 500 Personen. Daraus erklärt sich die Macht der industriellen Arbeiter. Sie besitzen die bestorganisierten Berufsvereine; in ihren Händen liegen die Zügel des Staates; für sie ist die imposante soziale Gesetzgebung geschaffen worden, die ihrer Originalität wegen ein interessantes Objekt des Studiums ist. In diesem Lande, dessen wirtschaftliche und soziale Kämpfe sich erst im Aufkeimen befinden, wurden zuerst radikale Versuche gemacht, ein staatliches Schieds- institut ins Leben zu rufen, um die Ausdrucksformen des von der heutigen Wirtschaftsverfassung geschaffenen Klassengegensatzes zu mildern und somit die gesamte Volkswirtschaft vor heftigen Erschütterungen zu schützen.
Die sämtlichen nach einem vom Ministerium Seddon systematisch ausgearbeiteten Programm durchgeführten sozialen Gesetze sind insofern miteinander verwandt, als sie von einem einheitlichen, durch und durch staatssozialistisch gefärbten Gedanken getragen sind. Sie geben dem Staate eine Macht, die tiefer in das Gebiet der persönlichen Freiheit des Einzelnen eingreift, als in allen anderen modernen Staaten.