Kap. I. Die Fabrikgesetzgebung.
Die Anfänge der Fabrikgesetzgebung in Neuseeland fallen in das Jahr 1873. Damals wurde im Parlament eine aus 7 Sätzen bestehende Bill eingebracht, deren Inhalt die Regulierung der Frauenarbeit in den Werkstätten war. Die Vorlage wurde von der Regierung ohne Mühe nach der dritten Lesung durchgebracht. Dieser •erste Schritt der Regierung auf dem Gebiete der sozialgesetzgeberischen Tätigkeit blieb völlig unbeachtet von der öffentlichen Meinung^, weder die Parlamentarier, mit Ausnahme von einem einzigen, der gegen die Annahme des Gesetzes sprach, noch die Presse haben sich in irgendeiner Weise über die Bedeutung der ersten Fabrikgesetzgebung geäußert. Die ersten nahmen sie ohne Diskussion an; die zweite überging, sie mit Schweigen.
Die sieben Sätze beschränkten die Tagesarbeit auf 8 Stunden; sie erklärten jeden Arbeitsraum, in dem Gegenstände zum Absatz durch ■eine weibliche Person hergestellt werden, zu einer der Fabrikgesetzgebung unterliegenden Werkstatt. Wochentags sollte die Arbeit längstens von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends dauern, mit gewisser Unterbrechung während der Mahlzeit. Am Sonnabend wurde bis 2 Uhr nachmittags gearbeitet.
An vier bestimmten Feiertagen sowie an dem halben Feiertag am Sonnabend sollten die Arbeiter ihren vollen Lohn erhalten. Auch die sanitären Einrichtungen waren in der Gesetzgebung berücksichtigt. So existierte sie bis zum Jahre 1890.
Verschiedene Symptome sozialen Erwachens gaben sich seit diesem Jahre im neuseeländischen Volke kund: die Arbeiter organisierten sich in Gewerkschaften, nahmen an dem großen austral- asischen Dockerstreike teil. Auch die öffentliche Meinung wurde jetzt rege: sie versagte einerseits den kämpfenden Arbeitern ihre Sympathien, andererseits verurteilte sie das Sweatingsystem, das sich zu dieser Zeit besonders in der Stadt Dunedin verbreitet hat.
Die englische Regierung beauftragte eine Kommission von Sachverständigen, den Zustand der Arbeit und des Gewerbes in Neuseeland zu erforschen.
Die Folge dieser Erforschung war die in Anlehnung an die victorianische Gesetzgebung von 1885 entstandene Fabrik- und Ladenbill von 1891. Die Bill wurde zum Gesetze. Jedoch mußte das letztere schon im Jahre 1894 einer neuen Fabrikgesetzgebung den Platz räumen, die nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung von ähnlichen Gesetzgebungen für das australische Festland blieb. Ihr
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