Druckschrift 
Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Kap. IV. Verfassung und politische Parteien.

Die neuseeländische Verfassung ist eine Kopie der Großbritan­niens. Das gesetzgeberische Institut des Landes ist das Parlament, das 2 Kammern hat. Das Oberhaus (Legislative Council) besteht aus 15 vom Gouverneur auf 7 Jahre ernannten Mitgliedern, deren Mandat nach seinem Ablaufe erneuert werden kann. Zum Mitglied des Oberhauses kann mit wenigen Ausnahmen jede großjährige Person ernannt werden. Dem Unterhaus (House of Representatives) gehören 80 auf 3 Jahre gewählte Mitglieder an, von denen 76 Europäer und 4 Maoris sind. Das Wahlrecht ist allgemein, gleich, direkt und geheim. Die wichtigste Rolle im politischen Leben des Landes spielt das Unterhaus.

Die exekutive Gewalt befindet sich in den Händen eines dem Parlament verantwortlichen Ministerkabinets, an dessen Spitze der Ministerpräsident steht. Als Bindeglied zwischen Neuseeland und dem Mutterlande dient der von der britischen Regierung er­nannte Gouverneur, der bei den gegenwärtigen politischen Verhält­nissen des Landes eine rein repräsentative Rolle spielt.

Von eigentlichen Parteien, die mit politischen Theorien und Kampfesmethoden ausgerüstet sind, kann in Neuseeland keine Rede sein. Immerhin sind im Parlament zwei politische Gruppen vor­handen, von denen die eine auf der Seite der Regierung, die andere in der Opposition steht. Zur ersteren gehört das reformfreundliche Bürgertum und die Arbeiterschaft, die die sozialpolitischen Pläne der Regierung durchsetzen; zur zweiten der größte Teil der Arbeitgeber.