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Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
Entstehung
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Teil I. Einleitung.

Kap. I. Entstehung und Entwicklung des ländlichen Besitzes

in Neuseeland. 1 )

Bevor wir zum eigentlichen Thema übergehen, erscheint es uns unumgänglich notwendig, die wichtigsten Punkte der wirtschaft­lichen Entwicklung Neuseelands festzuhalten, da sie zum Verständnis des später zu behandelnden Schiedsgerichtswesens bedeutend bei­tragen. Wir fangen mit der Schilderung der Entstehung und Ent­wicklung des ländlichen Besitzes an, da der Grund und Boden und seine Verteilung von ausschlaggebender Bedeutung sind für die wirtschaftlichen und sozialen Zustände jedes, und besonders eines so jungen Landes wie Neuseeland.

Die Agrargeschichte Neuseelands ist eng verbunden mit dem Namen des bekannten englischen Kolonisators Sir Edward Gibbon Wakefield. Ihm verdankt die junge angelsächsische Kolonie ihre Entstehung. Die Zeit, zu der bei ihm der Gedanke, dort eine An­siedlung zu begründen, auftauchte, war sehr ungünstig für solche Pläne. Da die Erinnerung an den unglücklichen Krieg mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika noch frisch und der Widerwille gegen irgendeine kolonisatorische Tätigkeit stark war, blieb man gegen­über seinen Vorschlägen zunächst vollkommen teilnahmlos. Die

i) Vgl. P. G. Misujeff, Die vorgeschrittene Demokratie der modernen Welt (die englische Kolonie Neuseeland), St. Petersburg 1907, Kap. V:Der Anfang der systematischen Kolonisation Neuseelands: die Begründung der

neuseeländischen Kompagnie. (Die Ausführungen basieren hier auf dem längst vergriffenen Werke von Reeves:The Long White Cloud, London 1898.) Reeves, State Experiments in Australia and New-Zealand, London 1902, S. 217 u. ff. S. Ssaturin, Neuseeland und seine Arbeitergesetzgebung, Zeitschrift Sisnj, St. Petersburg 1901, S. 292 u. ff.