Druckschrift 
Das obligatorische Schiedsgerichtswesen in Neuseeland / von M. W. Steinberg
Entstehung
Seite
22
Einzelbild herunterladen
 

t

22 -

Der ländliche Staatskredit dient ebenfalls zur Förderung der kleinen und mittleren Besitzungen. Die Darlehnsgewährung fängt mit 25 Pfund Sterling an und steigt bis zu 3000 Pfund Sterling. Die Zinsen betragen 5 Proz., die vorgeschriebene Amortisation 1 Proz., die Tilgungsdauer ist danach 3672 Jahre. Vom 23. Februar 1895 (dem Tage des Inkrafttretens dieser Institution) bis zum 31. März 1908 erhielten 19883 Bewerber 6,9 Millionen Pfund Sterling an Darlehn 6 ).

Kap. II. Bevölkerung.

Die Einwohnerzahl des von der Natur mit Mineralien und günstigem Klima reichlich beschenkten Landes, das beinahe so groß ist wie das Mutterland, hat erst kürzlich ihre erste Million über­schritten.

Die langsame Entwicklung der einheimischen Bevölkerung ist durch die seit längerer Zeit im Rückgänge befindliche natürliche Zunahme derselben sowie durch geringe Einwanderung zu er­klären.

Die erste Erscheinung ist auf den heutzutage in allen kulti­vierten Ländern herrschenden (und in Neuseeland besonders aus­gebildeten) praktischen Malthusianismus zurückzuführen, der die Be­schränkung der Zahl der Kinder alseinen löblichen Akt der sozialen Voraussicht 7 ) betrachtet.

Die Zahl der Geburten auf 1000 Einwohner fiel von 35,4 in den Jahren 188286 auf 27,3 im Jahre 1909 8 ). Während die Zahl der verheirateten, im Alter von 15 bis 45 Jahren stehenden Frauen von 51000 im Jahre 1878 auf 98000 im Jahre. 1906 stieg, ist die Zahl der Geburten auf 1000 verheiratete Frauen von 337 im Jahre 1878 auf 227 im Jahre 1906 gefallen. Somit steht Neuseeland mit seiner lang­sam fortschreitenden Bevölkerung hinter allen europäischen Staaten, sogar hinter Frankreich zurück. Während das letztere für das Jahr­zehnt 188090 eine Abnahme der Fruchtbarkeit von 19,7 Proz. auf­weist, ist in Neuseeland für dieselbe Periode eine solche von 24,5 Proz. festzustellen.

Die Sterblichkeitsziffer Neuseelands ist infolge der guten wirt­schaftlichen und hygienischen Zustände der Kolonie die niedrigste

6 ) N. Z. O.Y. 1908, S. 558. Die Bekämpfung des Großgrundbesitzes findet auch auf dem Wege der hohen Besteuerung desselben statt.

7 ) A. Metin, Le socialisme sans doctrines, Paris 1910, S. 283284. (Biblio-- theque generale des Sciences sociales).

8 ) N. Z. O.Y. 1910, S. 324346.