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Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands : eine Erwiderung auf das englische Blaubuch vom August 1918: Report on the natives of South-West-Africa and their treatment by Germany / Reichskolonialamt
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Magistrate, eines District-Officers oder eines Officiating Commissioner of Division gebracht. Auch sonst gibt es zahlreiche Beispiele, die beweisen, in wie hohem Maße Inder fähig sind, ihnen anvertraute hohe Staatsstellungen zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten und Untergebenen zu bekleiden. Haben die Inder in Britisch-Indien nicht praktische Proben ihrer Verwaltungsfähig­keit gegeben und damit die Qualifikation für die Fähigkeit der Selbstverwaltung erbracht? Haben sie nicht in der Distrikts Verwaltung sowohl in richterlichen wie auch in exekutiven Funktionen, haben sie nicht sogar in der Verwaltung einer Provinz oder als Beamte sogar des Steuer- oder des schwierigen Finanz­departements genug Proben ihrer Fähigkeit gegeben? Haben sie nicht die Probe sowohl in den niedrigen Stufen der lokalen Selbstverwaltung als auch in den höheren der gesetzgebenden Körperschaften bestanden? Sie sind sowohl in dem inneren Zirkel der Provinzial- als auch in der Reichsverwaltung auf die Probe gestellt worden, wie auch in dem eigentlichen Zentrum der Autorität in Whitehall. Es ist wahr, daß Sir S. P. Sinha niemals nach dem Sitze getrachtet hätte, den früher Maine und Macaulay innehatten. Aber hat England einen anderen Meine und Macaulay hergesandt, um jene leeren Plätze auszufüllen, oder waren Sir S. P. Sinha und Sir Seyd Ali Iman durchaus minderwertige Nachfolger von Sir James Stephen oder Sir C. P. Ilbert? in der großen Abteilung der Justizverwaltung haben sie ebenfalls die Probe in den höchsten Tribunalen des Landes bestanden, wo sie gearbeitet haben und jetzt noch als oberste Richter mit ebensoviel Treue und Auszeichnung tätig sind, als irgendeiner der von England hierher geschickten Männer. Im Er­ziehungsdepartement haben sie als Vizekanzler Universitäten verwaltet, und zwar in einer Weise, die die Bewunderung, wenn nicht den Neid auch der strengsten Kritiker erregt hat. Sie haben auch mit bemerkenswertem Erfolg die Geschäfte einer der bedeutendsten, wenn nicht der bedeutendsten Korpo­ration dieses Landes verwaltet. Alles dieses haben sie getan, und wenn sie nicht mehr getan haben, so ist das ihr Unglück und nicht ihre Schuld.

Aus der Rede des Präsidenten Babu Anibica Charan Muzumdar auf der Bl. Sitzung des indischen Nationalkongresses.

Die Versklavung Indiens, erwiesen an der despotischen Justizverfassung.

,,Der größte Fehler in der Kriminaljustiz in Indien liegt in der Vereinigung der juristischen und exekutiven Funktionen, einem System, in dem der Kläger und der Richter zu einem vereinigt sind. Hunderte von unantastbaren Fällen werden alljährlich angeführt, um die verderblichen Resultate eines Systems zu illustrieren, welches einzig und allein darauf hinausläuft, das Vertrauen des Volkes in die Unantastbarkeit der Rechtspflege zu erschüttern. Seit 30 Jahren fordert der Kongreß die Trennung dieser unheiligen Kombination. Es sind Fälle passiert, und sie sind nicht selten und liegen nicht lange zurück, wo Rasseerwägungen die Forderungen der Gerechtigkeit überwogen haben, und das Leben eines Inders ist nicht höher geachtet worden als das einer Krabbe oder Schildkröte. Es gibt selbstverständlich Leute, die stark genug sind, die Unzufriedenheit zu unterdrücken. Niemand aber hat die

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