zu reden von denen, die, wie unsere Vorfahren vor ein paar hundert Jahren, ■gesunden Menschenverstand und klares Urteil genug haben, um ohne viel Bücherweisheit die öffentliche Meinung zu leiten. “ W. J. Bryan.
Hierzu sei erwähnt, daß das System der „colour bar :( in seiner heutigen für die Landeskinder so tief verletzenden,Schärfe erst ein Produkt der amtlichen britischen Herrschaft ist. Zur Zeit der Ostindischen Compagnie waren die Fälle gar nicht selten, wo Engländer die Töchter vornehmer Inder und vornehme Inder Engländerinnen heirateten. Heute ist die Schranke unübersteig- lieh, auch die vornehmen und gebildeten Inder werden gesellschaftlich behandelt, als ob sie Neger wären.
Die Versklavung Indiens, erwiesen an der despotischen Regierungsform.
„Es ist jetzt eine geschichtliche Tatsache, daß die Regierung, welche eine Gesellschaft von Kaufleuten in der Mitte des 18. Jahrhunderts in Indien einführte, eine vollkommen despotische war. Nach einer hundertjährigen Mißwirtschaft wurde sie schließlich durch einen Militäraufstand hinweggefegt und die Regierung des Landes von der Compagnie auf die Krone übertragen. Seit dieser Zeit war im Lande ein Regierungssystem eingeführt worden, welches der ganzen Verwaltung ein neues Aussehen gab. Diese Regierung wurde ais wohlwollender Despotismus bezeichnet.
„Aber als alle Quellen des persönlichen Wohlwollens erschöpft waren, hat es langsam und unmerklich der Schwachheit seiner Natur nachgegeben und sich zu einer unfruchtbaren Bureaukratie entwickelt. Despotismus hat in diesem Lande dasselbe getan, was er auch anderswo vollbracht hat. Und wenn er nicht mehr getan hat, dann hängt das damit zusammen, daß er seiner Natur nach nicht mehr tun konnte. In der Ausübung seines wohltätigen Ein Üusses hat er eine Höhe erreicht, über die hinaus er nicht weiter aufsteigen konnte. Die Bureau kr alie, die jetzt im Lande herrscht, ist kondensierter und kristallisierter Despotismus. In ihm ist das Beamtentum so fest und unlöslich mit dem Staate verquickt, daß für alle praktischen Zwecke das eine vom anderen nicht getrennt werden kann, eine Kombination, die unendlich gefähr licher ist als die Vereinigungen der richterlichen und exekutiven Funktionen, von denen wir soviel gehört haben. Sie ist nicht dem Volke verantwortlich, und da das Beamtentum und der Staat ein und dasselbe ist, ist es auch nur sich selber verantwortlich. Diese Kombination ist ihrem Temperament nach wesentlich konservativ und ihrem Charakter nach jedem Fortschritt hinderlich. Ihre Fähigkeit kann nicht geleugnet werden, und ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit ist außer aller Frage. Aber ihr sind Hände und Füße gebunden, und sie bat daher weder Leben noch Seele. Sie hält zwar alle Fäden der Verwaltung in ihrer Hand, ist aber nicht in der Lage, auch nur einen von ihnen loszulassen oder zu lockern. Sie ist außerordentlich eifersüchtig auf ihre Macht und verträgt keine Kritik. Man kann sie mit dem Narziß des Altertums vergleichen, der so in die Schönheit seines Spiegelbildes verliebt ist, daß er weder Muße noch Neigung hat, die Schönheit in anderem zu sehen. Das Volk aber ist voll-