— 123 —
schimpfen. Die Frauen weinten und die Kinder hielten sich an ihnen und schauten mit großen erschreckten Augen auf das brennende Haus. Ich wette ein Pfund Sterling, sie werden diesen Anblick bis in ihr Alter nicht vergessen. Wir ritten weg und ließen die kleine verlassene Gruppe inmitten Ihrer auf dem Felde herumliegenden Sachen stehen. Das Feuer krachte in ihren Ohren und der Rauch zog über sie weg. Das schlimmste ist der erste Augenblick, wenn man an ein Farmhaus herankommt. Die Leute glaubten, wir kämen, um etwas zu essen, und eine der Frauen brachte Milch herbei. Da mußten wir ihnen sagen, daß wir gekommen sind, um ihre Farm niederzubrennen.“
Auf Seite 41 des erwähnten Hobhouseschen Buches beschreibt der englische Leutnant Morrison seine Tätigkeit in Transvaal unterm 21. November 1900 wie folgt: „Wir zogen von Tal zu Tal, nahmen Vieh und Schafe weg, brannten und plünderten und jagten die Frauen und Kinder aus ihren Häusern und ließen sie wimmernd neben den Ruinen ihrer einst schönen Farmen sitzen. Es war schrecklich mitanzusehen.“
Androhung der Aussetzung der Frauen und Kinder.
Der militärische Zweck dieser grausamen Maßregeln gegen Nichtkombattanten war u. a. die Sorge für den Unterhalt der obdach- und mittellos gemachten Frauen und Kinder den im Felde stehenden Männern aufzubürden, die naturgemäß hierzu nicht in der Lage waren. Diese Absicht zeigt deutlich das nachstehende Schreiben, das Lord Roberts alsbald nach der Annexionserklärung der Transvaalrepublik an den Höchstkommandierenden des Transvaalheeres richtete:
„Armee-Hauptquartier Südafrika, 2. September 1900.
Mein Herr!
Es ist nunmehr die Zeit gekommen, daß ich mich auf mein Schreiben*) vom 5. August 1900 beziehen muß, auf das Euer Hochwohlgeboren am 15. August erwiderten. Ich fühle, daß, wenn einmal der Krieg in das Stadium des irregulären oder Guerillakampfes eingetreten ist, ich meine Pflicht gegen die nationalen Interessen nicht tun würde, wenn ich den Familien derjenigen, die gegen uns kämpfen, fernerhin gestatten würde, in von uns bewachten Städten zu bleiben. Dies ist nun nicht so sehr eine Frage des Unterhalts, als eine solche der Politik und unserer Sicherung gegen Übersendung von Nachrichten an unsere Feinde. Ich würde es daher für einen Gefallen halten, wenn Euer Hochwohlgeboren alle diensttuenden Burghers, deren Familien sich in Bezirken unter der Kontrolle unserer Truppen befinden, anweisen würden, in Bälde Vorbereitung für deren Empfang und Unterkunft zu treffen. Die
*) Das oben erwähnte Schreiben von Lord Roberts vom 5. August 1900 bezog sich auf die im Laufe des August erfolgte Übersendung von etwa 1500 Burenfrauen und Kindern in das Lager der Buren. Die Übersendung dieser meist in Johannesburg wohnhaft gewesenen Familien erfolgte unter der Begründung, daß sie keine Mittel zu ihrem Unterhalt besäßen. Sie wurden von den Buren in dem damals noch in ihrem Besitz befindlichen Städtchen Baberton untergebracht.
31 *
ft i,