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Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands : eine Erwiderung auf das englische Blaubuch vom August 1918: Report on the natives of South-West-Africa and their treatment by Germany / Reichskolonialamt
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operierten in zahlreichen kleinen Verbänden, die das Gebiet nach allen Rich­tungen durchstreiften und dem Feinde bedeutende Verluste beibrachten.

Ebenso war es 1901 bei dem Zuge des Majors Delme Radcliffe, wo die regulären Truppen von 100 im Lande geworbenen Yvagandas unterstützt waren; fünf Monate dauerte der Feldzug,der durchaus glücklich verlief, da alle Aufständischen getötet oder gefangen wurden. Daß die einheimischen Hilfstruppen mit ihrer negermäßigen Bewaffnung zum Polizeisystem in Uganda gehören, stellt Major Woodward amtlich in seinem Berichte (S. 92) fest, indem er bemerkt,daß der Vertreter Sr. Maj. das Recht hat, außer den vorerwähnten (regulären) Truppen kraft Vertrages mit dem König von Uganda in dessen Namen alle waffenfähigen Wagandas einzuberufen und in dringenden Fällen zum Heeresdienst zu benutzen. Kraft dieses Rechtes wurden 1901 3 000 Wagandas einberufen, um an dem Zuge gegen die Nandi mitzuwirken, und ihr Beistand warder materielle Grund der schleunigen Durchführung und Beendigung des Krieges. Ans: LaVmte sm- la Congo 1904. Nr. 12, S. 2111'.

Abtransport eines ganzen Volksstammes aus seinem Gebiet.

Als die Engländer sich am Victoriasee niederließen, vor etwa acht Jahren, schreibt der Spezialberichterstatter der African World (24. März 1906), lehnten die Nandi entschieden den britischenSchutz ab, und Sir Clement Hill versprach ihnen, ihre Unabhängigkeit zu achten unter der Bedingung, daß sie sich wohl verhalten würden.

In Wirklichkeit verschaffte den Engländern das von den britischen Behörden gegenüber den Nandi beobachtete Verhalten den Vorwand zu der Behauptung, diese hätten die ihnen auferlegte Bedingung nicht erfüllt.

Dieser Stamm hatte, schreibt der Berichterstatter der African World, wie die Nachbarstämme und wie die schottischen Hochländer vor nicht allzu langer Zeit die Gewohnheit, selbst wenn sie nicht mit irgendeinem Nachbar- stamm im Kriege lagen, für ihren Überschuß an Energie einen Abfluß in der Weise zu suchen, daß sie beim einen oder andern Stamm in der Nachbarschaft auf den Viehraub ausgingen. Bald unternahmen die Nandi selbst solche Raub­züge, bald waren sie Opfer derselben. Auch nach der Ankunft der Engländer fuhren die benachbarten beschützten Stämme und die Nandi selbst in gewissem Umfange mit diesen wechselseitigen Belästigungen fort, und ein mehr oder weniger befriedigender Zustand des Gleichgewichtes stellte sich ein.

Während der letzten Jahre veränderte sich die Lage schrittweise. Wenn ein Schutzvolk, welches seine Steuern zahlte, einen Raubzug gegen die Nandi unternahm, so sagte niemand etwas. Die Räuber brachten natürlich nicht sich selbst zur Anzeige, und die Opfer, die ungebändigten Nandi, wollten nicht das gerichtliche Einschreiten einer dritten Macht, also der Europäer, in An­spruch nehmen. Sobald jedoch die Nandi Gewalt mit Gewalt vergalten, wurden sie mit Flintenschüssen und Maximkanonen empfangen und regel­mäßig geschlagen.

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