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Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands : eine Erwiderung auf das englische Blaubuch vom August 1918: Report on the natives of South-West-Africa and their treatment by Germany / Reichskolonialamt
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Fischmarkt von Cairo oder das Genenaviertel in Alexandrien wird jedem Fremden zeigen, in welchem Umfang bis heute dem Genuß dieser Drogen öffentlich vor den Augen der Sicherheitsorgane der Regierung gefrönt wird. In eben diesen Vierteln gedeiht bis heute, ungehindert von der Regierung des sonst so prüden und sittenstrengen Albion eine Prostitution, wie sie in ähnlich abschreckenden Formen kaum ein Land dieser Ei'de kennen wird. Hinter Gittern, gleichsam in Käfigen, liegt die menschliche Ware aus allen Ländern des Orients und Occidents, in allen Lebensaltern und Farben, weiblichen und männlichen Geschlechts, zu käuflichem Genüsse feil. Zwischen diesen von keinem Schein der Ästethik verschönten Höhlen des Lasters gedeihen Spiel­höllen, Haschischkneipen und Cafe Chantants niederster Art. Und dazwischen bewegen sich nächtlicherweile lüstern neugierige Ladies und Gentlemen, geführt von staatlich autorisierten Fremdenführern.

Ziehen wir nun aus all dem Vorhergesagten den Schluß: Ein Volk hat unter Ausnutzung der Schwäche eines anderen dieses mitten im Frieden ohne Achtung aller gültigen Verträge überfallen, sein Land trotz des Protestes der Schutzmacht besetzt und trotz dauernden Widerspruches des landeingesessenen Volkes besetzt gehalten. Heuchlerisch hat es wieder und wieder erklärt, daß es das Land räumen würde; erst ohne andere .Bedingung als die Wieder­herstellung der rechtmäßigen Macht, die nur in der Phantasie der Okkupieren­den bedroht war, und als auch dieser Vorwand sich nicht mehr aufrecht­erhalten ließ, unter dem Vorgeben, Reformen durchzuführen, deren Verwirk:- lichung nie im Wunsche der Usurpatoren lag. Als dann eine willkommene Gelegenheit sich bot, unter sophistischen Gründen sich dauernd des Landes zu bemächtigen, schreckte die Okkupationsmacht auch davor nicht zurück. Alle von ihr angeführten Gründe, zur Förderung fies allgemeinen Fortschrittes in Ägypten bleiben zu müssen, sind nach 35jähriger Erfolglosigkeit hinfällig geworden. Ägypten verlangt auf Grund des Rechtes der Selbstbestimmung seine Unabhängigkeit. Es bittet nicht, es fordert. Alle Völker, voran die der Entente, haben dieses Recht proklamiert. Wenn irgendein Volk, so haben die Ägypter ihr Land von England für sich zurückzufordern!

2. Mittelafrika.

Arbeitszwang.

Daß in Nigeria die Regierung es für ihr gutes. Recht hält, die Eingebore­nen zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen, ist bewiesen durch Ausführungen, die der Sekretär Hazzledine des Gouverneurs Sir F. Lugard von Nordnigerin in seinem BuchThe White Man in Nigeria 1905, S, 119 veröffentlicht hat. Der Verfasser bekennt sich darin zu dem Grundsätze, dai5 -die Regierung, wenn sie für öffentliche Arbeiten Arbeitskräfte braucht, die Dorfhäuptlinge versam­melt und mit ihnen die Gestellung von Leuten vereinbart; diese Requirierung von Arbeitern für öffentliche Arbeiten seien einfach alseine Gegenleistung zu betrachten für den Schutz, den die Regierung durch die Verwaltung des Landes gewähre. Der Autor fügt trocken hinzu:Manchmal ist die, Arbeit voll mit

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