Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1915)
Entstehung
Seite
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Das Schließen von Blutsbrüderschaft kann zwar bei jedem anderen Alter stattfinden, geschieht aber häufig zur Reifezeit unter den jungen Leuten. Dabei setzen sich die beiden angehenden Blutsbrüder auf einer Matte gegenüber und erinnern sich in Gegenwart verschiedener als Zeugen fungierender Personen gegenseitig an die aus der Blutsbrüder­schaft sich ergebenden Pflichten. Dann verspeist man gemeinsam eine Hühnerleber mit etwas Reis und jeder saugt ein wenig Blut aus dem ge­ritzten kleinen Finger des anderen. Wird die Blutsbrüderschaft gebrochen, so wird der Täter von Not, Krankheit und Unglück verfolgt.

Beim erstmaligen Eintritt der Regel muß das Mädchen sieben Tage in einem besonderen Raum der Hütte zubringen, wo es nicht von männ­lichen Familienangehörigen besucht werden darf, während sie von Mutter oder Schwester mit Essen versorgt wird. Sie schläft nur auf einer Matte am Boden, ohne Bett, und ist in blaues Kaniki gekleidet; ihre bunten Stoffe, sowie ihren Schmuck darf sie nicht tragen; auch hat sie keinerlei Arbeit zu verrichten. Nach sieben Tagen wird eine gründliche Körper­reinigung vorgenommen, Kanga und Schmuck angelegt, und die jungfrau geht hinaus, wo sie von ihrem Vater begrüßt und (mit 2 bis 5 Rupien) beschenkt wird. Auch wird das Reifwerden eines Mädchens wohl mit Tänzen gefeiert.

Einige Monate nach der Reife bekommen die Mädchen bei einer alten Frau einen mehrere Wochen währenden Unterricht, der sie mit allen Pflichten einer Ehefrau bekannt macht und auch in Form von obszönen Tänzen (Ngoma kiuno [kutomba]) in die Physiologie der Ehe einweiht. Auch die Kunst des Massierern (ku kaanda) wird den jungen Mädchen beigebracht. Die alte Lehrmeisterin erhält für ihren Unterricht zwei Kanga und zwei Rupien, sowie Nahrungsmittel (Reis, Mhogo, Mtama, Ndisi usw.) als Entgelt.

Ehe.

Der heiratslustige junge Küstenmann muß das Mädchen seiner Wahl vom Vater derselben für einen für dortige Verhältnisse nicht unerheb­lichen Preis von 20 bis 100 und mehr Rupien kaufen. Am Hochzeitstage findet morgens die Einsegnung des Paares durch den mohammedanischen Priester in der Moschee statt, nachdem beide Teile diesem ihre Ein­willigung zu der Vereinigung auf seine Frage durch ein lautes Ja kundge­geben haben; auch wird der Kaufpreis als Bedingung mit in die an das Paar zu richtenden Fragen einbezogen. Darnach gehen Braut wie Bräuti­gam jedes für sich nach Hause.

Abends kehrt der Bräutigam zum Hause der Brauteltern zurück, wo er seine junge Frau zu sehen verlangt, die in einem besonderen Gemach

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