12. Eingeborenen-Politik.
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12. Eingeborenen-Politik.
Über die Eingeborenen-Politik spricht sich der frühere Gouverneur Graf Zech, einer der besten Kenner des Landes, in einer nicht veröffentlichten Denkschrift über die planmäßige Entwicklung des Schutzgebiets vom Jahre 1907 etwa folgendermaßen aus:
„Den Eingeborenen hat die deutsche Verwaltung mancherlei Unannehmlichkeiten gebracht und tief in ihr Privatleben eingegriffen. Sie hat den Sklavenhandel unterbunden, das Sklavenhalten erschwert, diese seit Jahrhunderten bestehende und tief ins Wirtschaftsleben eingreifende soziale Einrichtung in kurzer Zeit fast beseitigt, und sie tritt mancher althergebrachten Rechtsanschauung als mit den Begriffen der Zivilisation unvereinbar entgegen. Sie verlangt Steuerleistungen von den Eingeborenen und vieles andere mehr. Wenn diese Neuerungen den Eingeborenen auch in den ersten Jahren recht unbequem waren, so haben sie sich doch mit der Zeit damit abgefunden. Sie erkennen immer mehr, daß ihnen die deutsche Verwaltung anderseits auch wesentliche Vorteile bringt und haben einsehen gelernt, daß die Regierung nicht allein den Handel der Europäer zu schützen und zu fördern sucht, sondern auch den Interessen der Eingeborenen dient. Raub und Erpressung sind beseitigt worden, Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind im Lande geschaffen, der Verkehr, der sich früher nicht über die Nachbarorte hinauserstreckte, ist jetzt auch auf weite Entfernungen ermöglicht und durch Anlage von Wegen, Brücken und Eisenbahnen erleichtert. Die Verwaltung hat ferner die Eingeborenenkulturen verbessert, sie hat Schulen errichtet, in wasserarmen Gebieten durch Tiefbohrungen Wasser erschlossen und durch Ärzte die unter den Eingeborenen oft verheerend auftretenden Seuchen, wie beispielsweise die Pocken, bekämpft, sowie die hygienischen Verhältnisse nach Möglichkeit verbessert. Auch bei dem Handel mit dem europäischen Kaufma n n finden die Eingeborenen ihren Vorteil. Sie erhalten durch ihn Werte in die Hand, welche sie zur Verbesserung ihrer Lebenshaltung verwenden können.
Die Teilnahme der Eingeborenen an der Verwaltung erstreckt sich bisher nur auf die Mitwirkung der eingeborenen Häuptlinge und ihrer Organe, welche unter Aufsicht und als Mittelspersonen der örtlichen Verwaltungsbehörden die ihnen unterstellten Ge-
Trierenberg, Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft in Togo.
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