Druckschrift 
Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
Entstehung
Seite
43
Einzelbild herunterladen
 

Zweiter Teil.

Überblick über die Verwaltung.

7. Zentralverwaltung.

a die Besitzergreifung des Togolandes von Bagida ausging, befand sich auch dort in der ersten Zeit der Sitz der Re­gierung. Nachdem aber Anecho durch das Protokoll vom 24. Dezember 1885 an Deutschland gefallen war, siedelte die Re­gierung im Jahre 1886 nach diesem damals bedeutendsten Handels­platz des Togogebiets über und nahm ihren Sitz in dem in unmittel­barer Nähe des Ortes gelegenen Sebe, wo sich heute das Bezirks­amt von Anecho befindet. Als dann später die deutsche Schutz­herrschaft auch auf die weiter im Innern gelegenen Landschaften ausgedehnt worden war, wurde die Zentralverwaltung im Jahre 1897 nach dem an der Haupteingangsstraße zum Hinterlande gele­genen Lome verlegt, was damals zugleich in gesundheitlicher Beziehung eine wesentliche Verbesserung bedeutete. Lome ist seitdem in jeder Beziehung zum Hauptort des Schutzgebiets ge­worden.

Die Verwaltung des Landes wurde bis zum Jahre 1893, wo ein Landeshauptmann eingesetzt wurde, durch einen Reichs-Kom­missar ausgeübt, dem eine entsprechende Anzahl von Beamten mit dem nötigen Unterpersonal zur Seite stand. 1898 wurde die Landeshauptmannschaft zum Gouvernement erhoben. Zugleich erhielt der Gouverneur die Befugnisse eines Konsuls für die be­nachbarten englischen und französischen Gebiete, wodurch das bis dahin bestehende besondere Konsulat in Fortfall kam. Inzwi­schen war auch der Verwaltungsapparat entsprechend dem mit der Erweiterung der deutschen Macht Hand in Hand gehenden An-