Schluß,
I. Ausblick für die zukünftige Sklavenpolitik in 0. 0. A.
Die Beurteilung der Vergangenheit gibt uns zugleich den Maßstab für die Zukunft. Auf Grund des bestehenden Rechts wird die Sklaverei in unserer Kolonie im Jahre 1950 erloschen sein, die Lebensdauer eines Negers zu höchstens 45 Jahren angenommen 1 ). Soll unsere Kolonialregierung dem dauernden Ansturm der radikalen Abolutionisten nachgeben und sie schon vor diesem Zeitpunkt aufheben ? Soll also die Sklaverei, wie das die eingangs herangezogene Resolution des Reichstags fordert, zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa dem 1. Januar 1920, überhaupt verboten oder andere Maßnahmen zu ihrer beschleunigten Beendigung getroffen werden ?
Auf Grund der Erfahrungen, die England in Zanzibar und Br. O. A. gemacht hat, ist der Durchführung dieser Vorschläge dringend zu widerraten. Die Sklaverei aufheben, hieße die schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben, die jetzt in D. O. A. bei seiner Entwicklung zu einer europäischen Kolonie zu lösen sind, nutzlos um eine andere vermehren. Das Land kann keine weiteren Umwälzungen vertragen. Die Tatsache, daß in Zanzibar durch das Vorgehen der sog. philanthropischen Kreise die allgemeine Moral der Eingeborenen gelitten hat, sollte für alle Politiker, denen das Wohlergehen der Eingeborenen am Herzen liegt, zwingender Grund sein, von dem Versuch abzulassen, die englische Politik nach-
9 Die amtliche Denkschrift von 1914 glaubt allerdings, daß das schon bis auf einen Rest von 11000 Sklaven im Jahre 1930 der Fall sein wird, und stellt eine Liste der Abgänge auf, der aber nur die gekauften und nicht die früheren Kriegssklaven der Wahehe und Wangoni und auch nicht die Sklaven des Zwischenseengebietes zugrunde gelegt sind.