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Die Haussklaverei in Ostafrika : geschichtlich und politisch dargestellt / von Fritz Weidner
Entstehung
Seite
186
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Schluß,

I. Ausblick für die zukünftige Sklavenpolitik in 0. 0. A.

Die Beurteilung der Vergangenheit gibt uns zugleich den Maßstab für die Zukunft. Auf Grund des bestehenden Rechts wird die Sklaverei in unserer Kolonie im Jahre 1950 erloschen sein, die Lebensdauer eines Negers zu höchstens 45 Jahren angenommen 1 ). Soll unsere Kolonial­regierung dem dauernden Ansturm der radikalen Abolutionisten nach­geben und sie schon vor diesem Zeitpunkt aufheben ? Soll also die Skla­verei, wie das die eingangs herangezogene Resolution des Reichstags fordert, zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa dem 1. Januar 1920, über­haupt verboten oder andere Maßnahmen zu ihrer beschleunigten Been­digung getroffen werden ?

Auf Grund der Erfahrungen, die England in Zanzibar und Br. O. A. gemacht hat, ist der Durchführung dieser Vorschläge dringend zu wider­raten. Die Sklaverei aufheben, hieße die schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben, die jetzt in D. O. A. bei seiner Entwicklung zu einer europäischen Kolonie zu lösen sind, nutzlos um eine andere vermehren. Das Land kann keine weiteren Umwälzungen vertragen. Die Tatsache, daß in Zanzibar durch das Vorgehen der sog. philanthropischen Kreise die allgemeine Moral der Eingeborenen gelitten hat, sollte für alle Poli­tiker, denen das Wohlergehen der Eingeborenen am Herzen liegt, zwingen­der Grund sein, von dem Versuch abzulassen, die englische Politik nach-

9 Die amtliche Denkschrift von 1914 glaubt allerdings, daß das schon bis auf einen Rest von 11000 Sklaven im Jahre 1930 der Fall sein wird, und stellt eine Liste der Abgänge auf, der aber nur die gekauften und nicht die früheren Kriegs­sklaven der Wahehe und Wangoni und auch nicht die Sklaven des Zwischenseen­gebietes zugrunde gelegt sind.