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B. Beurteilung der Sklavenpolitik.
So verschieden auch die politische Behandlung der Sklaverei in den drei Staatsgebieten gewesen ist, so war doch das Ziel derselben das gleiche, ihre Beseitigung. Das verlangt unsere ethische Anschauung über die Freiheit der Persönlichkeit des Menschen, und wenn die Sklaverei sich auch als Arbeitsverfassung noch so vorteilhaft erwiesen hätte. Die Frage, die sich unsere Kolonialpolitiker vorzulegen hatten, war die, auf welche Weise man den Menschen, die sich jetzt in Unfreiheit befanden, die persönliche Freiheit geben sollte. Die Anwendung der einen oder der anderen Methode hing davon ab, welche Bedeutung man der Sklaverei in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht gegenüber der persönlichen Freiheit des Menschen beilegte. Wenn also im folgenden über die Bedeutung der Sklaverei gesprochen wird, so geschieht das nicht unter dem Gesichtswinkel, ob sie etwa beibehalten werden soll, sondern einmal aus historischen Gründen um des Wissens willen und dann, um die für die Beurteilung der Sklavenpolitik notwendigen Gesichtspunkte zu gewinnen.
I. Bedeutung der Sklaverei in Ostafrika.
I. Für die Sklavenbesitzer und das Wirtschaftsleben.
a) Bei den Völkerschaften des Binnenlandes.
Die Sklaverei als eine Arbeitsverfassung hat je nach der Wirtschaftsordnung, in der sie vorkommt, verschiedene Bedeutung. Jäger- wie Hirtenvölker haben kaum Verwendungsgelegenheit für sie. Vieh braucht wenig Arbeit und liefert den Hauptbestandteil der Nahrung, so daß die sonst noch notwendige Nebenarbeit leicht von den Weibern ausgeführt werden kann. Gewerbefleiß besteht bei diesen Völkern kaum; und bei Nomaden ist es schwierig, auf der Reise und im Kriege Sklaven zu bewachen und am Entlaufen zu verhindern. Die Völker in Ostafrika, die zu dieser Gruppe gehören, haben daher überhaupt keine, wie die Massai 1 ), oder nur wenige Sklaven, wie die Hamiten des Zwischenseengebietes. Die bei diesen Völkern herrschende Individualsklaverei liefert Diener und Frauen für den Harem, und man kann ihr daher keine produktive Bedeutung beilegen.
*) Hans Meyer S. 259 nach Merker, Die Massai S. n.