ZEHNTES KAPITEL.
Die Baumwolle in der Staatswirtschaft.
SiiLeitdem die europäischen Staaten angefangen haben, ihre Einnahmen durch Zölle und indirekte Steuern zu vergrössern, ist auch die Baumwolle damit belastet worden, weniger allerdings der Rohstoff, der zur Zeit in unserem Erdteile mit Ausnahme von Russland keinen Zollbelästigungen mehr unterliegt, als vielmehr die daraus hergestellten Erzeugnisse, die mit Ausnahme Grossbritanniens in den meisten Staaten der Erde einen mehr oder minder hohen Eingangszoll zu tragen haben. Dieser hat entweder den ausgesprochenen oder vorgeschützten Zweck, die Industrie des betreffenden Landes zu fördern oder aber als eine blosse Einnahmequelle zu dienen. In welcher Weise in den verschiedenen Gebieten der eine oder der andere Gesichtspunkt vorwaltete oder den Sieg davon trug, und in welchem Masse sich die Anschauungen und gesetzlichen Vorschriften im Laufe der Jahrhunderte geändert haben, dies zu zeigen, ist die Aufgabe der nachfolgenden Seiten.
1. Die europäischen Länder.
In England datieren die Nachrichten über die Zollpflichtigkeit fremder Baumwollfabrikate bis auf das Jahr 1660 zurück, wo sie Gegenstand eines massigen Finanzzolles waren. Als dann gegen Ende des