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Die Baumwolle nach Geschichte, Anbau, Verarbeitung und Handel, sowie nach ihrer Stellung im Volksleben und in der Staatswirtschaft / im Auftr. und mit Unterstützung der Bremer Baumwollbörse bearb. und hrsg. von A. Oppel
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Sechstes Kapitel.

Angabe der Verschiffungstermine gemacht. Reelle Tara mit Spezifikation in der Gewichtsliste. Die See-Assekuranz muss im ersten Falle von dem Käufer besorgt werden. Musterziehung erfolgt im Anstellungs- (Be- stimmungs-) Hafen oder loco Fabrik, aber stets in Gegenwart eines Ver­treters des Verkäufers. Die Vertreter dieser überseeischen Häuser in Europa sind täglich telegraphisch über die Preise informiert, zu denen sie anstellen können, und vermitteln auch jeden Auftrag wieder telegraphisch nach dem überseeischen Platze. Diese telegraphisch mitgeteilten Preise werden in der Regel durch nachfolgende Zirkulare bestätigt.

Für ägyptische Baumwolle ist Alexandrien Verschiffungshafen; hier notiert man Baumwolle pro Kantar (= 100 Rottoli) in ägyptischen Piastern, erste Kosten, und fakturiert bei den Anstellungen nach Europa ebenfalls in ägyptischem Gewichte. Die Gewichtsreduktion erfolgt bei Verkäufen nach dem Kontinente zu 100 Rottoli = 98 Pfd. englisch oder 45 kg (streng genommen 45,5 kg). Die Anstellungen geschehen entweder pro Pfund englisch in Pence oder pro 50 kg in Francs, Cost und Fracht (cf) oder wie z. B. nach Österreichfranko Waggon Triest. Der Fakturen­wert wird gewöhnlich drei Monate dato auf ein deutsches, französisches oder englisches Haus gezogen.

9. Die Arbitration der Baumwolle.

UnterArbitration versteht man die Prüfung von Baumwollproben, um danach diejenige Vergütung zu bemessen, die in Rechnung zu setzen ist, wenn die Übereinstimmung der wirklichen Proben mit den Klassen- Standards bezweifelt wird. Neuerdings ist es Gebrauch geworden, die Arbitration bei fast allen Verkäufen vornehmen zu lassen (Fig. 71).

In Liverpool und London wird die Arbitration durch die Makler besorgt, die für einen Schiedsspruch über eine Partie von 100 Ballen <£ 1.1. erhalten. Hierbei muss bei amerikanischer Baumwolle jeder Ballen, bei Surat-Baumwolle nur jeder zehnte Ballen bemustert werden. Die Makler begründen ihren Schiedsspruch nicht und geben auch keine rechnungsmässige Erklärung über denselben. Denn es besteht kein Regulativ, das die Grundsätze festsetzt, nach denen die Berechnung der Vergütung vorgenommen wird. In Liverpool werden alle Sorten Baum­wolle arbitriert, in London hauptsächlich die Bengalsorten.

In Bremen wird die Arbitration nicht von den Maklern, sondern von beeidigten Classirern, die von der Baumwollbörse angestellt sind, nach