SECHSTES KAPITEL.
Handel mit Rohbaumwolle.
qH er Handel mit Rohbaumwolle hat im allgemeinen die Aufgabe, wie jeder Handel, diesen Gegenstand von dem Orte seiner Erzeugung nach dem mehr oder weniger davon entfernten Platze seines Verbrauchs zu befördern. Da aber die Gossypiumfasern in ihrer unveränderten Gestalt kaum irgendwelche Verwendung finden, so lässt sich die Aufgabe des Baumwollhandels darauf einschränken, dass er die Ware von dem Erzeugungslande nach dem Gebiete bringt, wo sie verarbeitet wird. Demgemäss kann er in solchen Gebieten nicht vorhanden sein, wo der Stoff an dem Orte seiner Erzeugung versponnen wird. Ferner ist der Baumwollhandel in fast allen Ländern wesentlich jünger als der Anbau, weil eben die Verarbeitung nur in Produktionsgebieten entstehen konnte. Von dieser Regel bildet die einzige Ausnahme das moderne Ägyten, das genau in demselben Jahre Baumwolle ausführte, als es die Kultur derselben begonnen hatte. Bis auf die Schwelle unseres Jahrhunderts ist übrigens Ägypten das einzige Beispiel dafür, dass ein Land ausschliesslich für die Ausfuhr des Rohstoffs arbeitet.
Aus dem Gesagten geht aber auch hervor, dass der Handel mit Rohbaumwolle jünger ist, als derjenige mit deren Fabrikaten. Denn die Nichtproduktionsländer konnten erst dann zur Verarbeitung dieses Stoffes übergehen, nachdem sie die daraus hergestellten Erzeugnisse kennen ge-