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Bau der Kolonialbahnen.
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Oberbau.
Für die Tragfähigkeit des Oberbaus schreibt § 16,1 der KBO. (wie für die Brücken) vor, daß er Fahrzeuge bei Meter- und Kap- spur von 3,5 t Raddruck, bei 60 cm-Spur von 2,5 t Raddruck mit Sicherheit muß aufnehmen können. Bei den Kolonialbahnen nehmen die Kosten des Oberbaus im Kostenanschläge meist die wichtigste Stelle ein; eine sorgfältige Auswahl ist daher um so mehr geboten, als der Oberbau für die Leistungsfähigkeit der ganzen Bahn von maßgebender Bedeutung ist. Die Einwirkung der besonderen klimatischen Verhältnisse der tropischen Schutzgebiete macht sich beim Oberbau insofern geltend, als die ungemein hohe Feuchtigkeit der Küsten-