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Bau der Kolonialbahnen.
Anwachsen über eine bestimmte Grenze hinaus auch nach mehreren Jahrzehnten nicht zu rechnen ist. Im Zweifelsfalle muß eine vergleichende Kostenrechnung Klarheit bringen. Wo Personenverkehr in erheblichem Umfange in Betracht kommt, wird die Entscheidung noch mehr zugunsten der größeren Spur fallen müssen.
Die Spurweiten von 75 und 76 cm. Die Spurweite von 75 cm ist neben vielfacher Anwendung bei Kleinbahnen im Königreich Sachsen, bei vereinzelten Linien in Württemberg und Österreich unter anderen bei der Kongoumgehungsbahn Matadi—Leopoldville, 400 km, und bei der Sigibahn in Usambara (vgl. oben S. 96), 24 km, angewandt worden. Auf den Staatsbahnen in Bosnien, über 850 km, kam die Spurweite mit 76 cm zur Ausführung, weil dort ursprünglich eine Lokomotive mit scharf gelaufenen Spurkränzen verwendet wurde, nach der dann das ganze Bahnnetz 76 cm Spurweite erhielt. Der Oechel- häusersche Entwurf der ostafrikanischen Zentralbahn enthielt noch die Spurweite von 75 cm, die auch bei der Togoküstenbahn ursprünglich vorgesehen war. Der Unterschied in den Kosten der ersten Anlage gegen die Meterspur ist natürlich noch geringer als bei der Feldspur von 60 cm.
Die vorstehenden Ausführungen ergeben, daß die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Spurweite von 75 cm zwischen der der Feldspur und der afrikanischen Vollspur liegen muß, sie zeigt also in dieser Hinsicht die Mängel der Feldspur in etwas geringerem Grade. Wenn für die Fahrzeuge dieser Spur empfohlen wird (Handbuch der Ingenieur-Wissenschaften 1904, Bd. I, Vorarbeiten S. 99), mit dem Raddruck nicht über 3 t (gegen 5 bei der Meterspur) hinauszugehen (die Grundzüge für die Lokalbahnen empfehlen als Grenze 4 t), so liegt auch hierin das Eingeständnis, daß die wirtschaftlich richtige und technisch zweckmäßige Zugeinheit bei der Spur von 75 cm jedenfalls beträchtlich hinter der der Meter- oder Kapspur Zurückbleiben muß, wie sich ja nach den obigen Ausführungen ohne weiteres ergibt.
Wie erwähnt, hat die Spurweite von 75 cm in den deutschen Schutzgebieten bisher nur vereinzelt Anwendung gefunden. Ein Bedürfnis zu ihrer künftigen Anwendung kann nicht anerkannt werden; denn wo man wegen des geringen zu erwartenden Verkehrs Bedenken trägt, die höheren Anlagekosten der Meter- oder Kapspur von vornherein aufzuwenden, da ist die Feldspur von 60 cm am Platze, und da wird sie für absehbare Zeit dem Bedürfnis genügen. Da die Einheitlichkeit der Spurweiten wegen des Wagenüberganges zur Vermeidung des Umladens der Güter, wegen der leichteren gegenseitigen Wagenbenutzung und Aushilfe mit Fahrzeugen, wegen der Vereinheitlichung in den Grundformen und Mustern der Fahrzeuge bei ihrer Beschaffung, Unterhaltung und Erneuerung von großem Werte ist, so hat die Spur von 75 cm in der neuen Kolonialbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 9) keine Berücksichtigung mehr gefunden; sie erscheint. entbehrlich, und ihre künftige Verwendung soll auch hierdurch möglichst erschwert, der Vereinheitlichung der Spurweiten in den deutschen Schutzgebieten Vorschub geleistet werden.