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Bau der Kolonialbahnen.
die Anordnung und Einteilung des Stoffes entspricht auch, wie die Zählung der einzelnen Paragraphen, genau der der heimischen BO., damit die aus deutschen Eisenbahnverwaltungen in den kolonialen Eisenbahndienst eintretenden Beamten und Bediensteten sich in dieser Hinsicht leicht zurechtfinden können. Die Vorschriften, die im allgemeinen das Mindestmaß dessen darstellen, was im Interesse der Einheitlichkeit und der Betriebssicherheit gefordert werden muß, beziehen sich auf die Bahnen für den öffentlichen Verkehr einerseits mit Meteroder Kapspur (1,067 m), andererseits mit der Feldspur von 60 cm; die Vorschriften für die beiden ersten Spurweiten sind auf die linke, die für die Feldspur auf die rechte Seitenhälfte des Blattes, gemeinsame Bestimmungen über die volle Seite gedruckt. Alle Maße, die sich auf die Kapspur beziehen, sind, auch bei den betreffenden Abbildungen,
Umgrenzung.
^-Für Lokomotivschorn-
1» steine, leichte Teile der Fahrzeuge, Signallaternen , Signalscheiben und Leinenhaspeln.
(Maße in Millimetern.]
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Abb. 8o. Fahrzeug-Umgrenzung für die Bahnen von 6ocm Spur.
in Klammern beigefügt. Den kaiserlichen Gouvernements als den Landesaufsichtsbehörden ist für den Erlaß von Ausführungs- und Ausnahmebestimmungen in vielen Fällen weiter Spielraum gelassen; eine zu weitgehende Festlegung der Vorschriften in den Einzelheiten hat man zu vermeiden gesucht, um die Entwicklung und Bewegungsfreiheit der zum Teil noch wirtschaftlich schwachen Unternehmungen möglichst wenig zu beschränken.
Die Spurweite.
Während die Spurweitenfrage bei dem Bau heimischer Eisenbahnen heute kaum zu besonderen Erörterungen Veranlassung gibt, hat sie bei den Kolonialbahncn wiederholt zu starken Meinungsverschiedenheiten geführt und gelegentlich sogar das Interesse der Öffentlichkeit in Anspruch genommen. Die Spurweite ist für die in sich abgeschlossenen Kolonialbahnen, bei denen im Anfänge der Entwicklung ein Übergang der Wagen auf anschließende Bahnen kaum in Betracht kommt, zunächst anscheinend