Bahn- und Fahizeug-Umgrenzung.
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Übergänge, der Brücken, Durchlässe, sonstigen Bauwerke, Bahnhofshochbauten, Güterschuppen, Wasserstationen, Werkstätten, Lokomotivschuppen u. dgl. in Maßstäben von 1:200. 1:100 oder 1:50; ferner des Oberbaues, der Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen, der Fahrzeuge und maschinellen Anlagen in den üblichen Maßstäben (1: 20, 1:10, 1:5) mit den zugehörigen Berechnungen und Erläuterungen.
Endlich ist ein Kostenanschlag aufzustellen, geordnet nach den Titeln des in Preußen üblichen „Normalbuchungsformulars“, wie es
Für
sämtliche Fahrzeuge der Meterspurbahnen Wagen der und die Lokomotiven der Kapspurbahnen. ■ Kapspurbahnen Maße in Millimetern.
Anlage C,.
Umgrenzung.
Schornsteine, leichte Teile der Fahrzeuge, Signallaternen und Leinenhaspeln.
Abb. 78.
Fahrzeug-Umgrenzung für Meter* und Kapspur.
— Umgrenzung d.
—•-Umgrenzung für die
dem Federspiele nicht folgenden beweglichen Teile der Lokomotiven und für die Kuppelungen aller Fahrzeuge.
Einschränkung der Umgrenzung für Fahrzeuge, die auf Zahnstangenbahnen übergehen sollen.
für alle dem Reichseisenbahnamt unterstellten Bahnen Deutschlands vorgeschrieben ist.
Technische Einheit.
Bahn- und Fahrzeug-Umgrenzung.
Als die ersten Kolonialbahnen in unseren räumlich weit voneinander entfernten afrikanischen Schutzgebieten erbaut wurden, kam die Rücksicht auf einen zusammenhängenden oder an andere Bahnen
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