eine aufständische Bevölkerung dem Weißen mit Waffen in der Hand entgegentritt. Die Schwierigkeiten derartiger Vorarbeiten haben fast alle Erbauer tropischer Pionierbahnen durchgemacht, so u. a. die Engländer in Uganda und Südnigerien, die Eranzosen an der Elfenbein- küstc, die Belgier in der Kongokolonie.
Auf der andern Seite sind indes, wie nicht zu verkennen, die eigentlich technischen Vorarbeiten bei Kolonialbahnen im allgemeinen einfacher als in alten Ländern, weil die zu beachtenden Zwischenpunkte, wie Stromiibergänge, wichtige Ortschaften, Gebirgspässe usvv., welche als Zwangspunkte der Linienführung in Betracht kommen, meist von vornherein gegeben sind. Besonders wertvolle Kulturen, Ortschaften mit sehr kostspieligem Grunderwerb, Begräbnisplätze und ähnliche Hindernisse für den Bahnbau, die unbedingt umgangen werden müssen, kommen seltener vor, und die Rücksichten des Grunderwerbs, die bei heimischen Bahnen eine große Rolle spielen, treten bei Kolonialbahnen fast ganz in den Hintergrund. Die technischen Grundsätze der Linienführung lassen sich daher meist unbeschränkt durchführen, wobei natürlich Vcrgleichslinien zwischen einzelnen Abschnitten in Betracht zu ziehen und zu untersuchen sind.
Soweit die Geländearbeiten das Betreten von Privatgrundstücken unerläßlich machen, sowie wegen sonstiger vorübergehender Beschränkungen des Eigentums, trifft das Gouvernement (nach § 23 der Kaiscrl. Verordnung vom 14. Februar 1903 über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Siidsee, Reichs- Gesetzbl. S. 27) die nötigen Anordnungen.
Für die deutschen Kolonialbahnen kommen bei Durchführung der Vorarbeiten meist die Vorschriften der preußischen Staatseisenbahnen „über allgemeineVorarbciten für Eisenbahnen, gültig vom 1.August 1911“ sinngemäß zur Anwendung. Für die Bestimmung der maßgebenden Trassierungselemente und der zu wählenden Zugeinheit ist die der Balm obliegende Verkehrsleistung von großer Bedeutung: die zutreffende Ermittlung des zu erwartenden Personen- und Güterverkehrs ist daher eine ebenso wichtige als schwierige Aufgabe, zumal die erforderlichen Unterlagen oft nur in mangelhafter Form zur Verfügung stehen.
Ausführliche Vorarbeiten.
Bei den Bauausführungen in den deutschen Schutzgebieten werden zur Darstellung der Bahnentwürfe in der Regel folgende Maßstäbe vorgeschrieben:
a' für den Übersichtslage- und Höhenplan 1:200000 oder 1:300000 für die Längen, 1:2000 für die Höhen; die Pläne dürfen nicht gerollt, sondern müssen in Buchform hergestellt sein;
b'> für die einzelnen Strecken Lage- und Höhenpläne 1:10000 oder 1:2500 für die Längen, 1:500 oder 1:200 für die Höhen; dabei muß das Gelände durch Schichtlinien dargestellt und die Art der Bewachsung bezeichnet sein. Bei schwierigen Geländeverhältnissen ist für die Lagepläne der Maßslab 1:2500 oder 1:2000 anzuwenden. Das Gelände soll li a 11 z e r, Kolonialbahnen, 20