Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Togo, Südwestafrika, Schutzgebiete in der Südsee und Kiautschougebiet / hrsg. von Hans Meyer
Entstehung
Seite
125
Einzelbild herunterladen
 

6. Die Bevölkerung,

97

sich ganz wesentlich an dem Einfangen von Sklaven, raubten die Stämme in den Ebenen östlich und westlich des Fetischgebirges aus und zwangen sie, sich in dieses zu flüchten.

Etwas anders war der Handel an der Togoküste organisiert. Dort fehlten große Staatswesen, die weithin Sklavenjagden machen konnten. Man erwarb sich daher die ge­schätzte Ware durch Einkauf im Innern und klingelte in den Dörfern aus, man solle Sklaven herbeibringen. Außerdem unternahm man Überfälle auf die Stämme des Hinterlandes. Innerhalb des eigenen Volkes wurden Schuldner und Verbrecher in großer Zahl verkauft. Die Häuptlinge benutzten die Gerichtsverhandlungen und die Fetischpriester und Geheim­bünde ihren Einfluß zu dem gleichen Zweck. Gleichzeitig wurde ein Sperrhandel etabliert, indem die Sklaven von Stamm zu Stamm mit steigenden Preisen verkauft wurden. Auch aus den mohammedanischen Staaten im Norden, die ebenfalls große Sklavenjagden ver­anstalteten, wurden viele Sklaven durch Vermittelung von Aschanti und Dahöme nach der Küste hin verhandelt. Am stärksten wurden wohl die Stämme der Mossi, Mampulugu, Moab, Barba, Kongkomba, Bassari, Kabure, Tamberma und Tschamba sowie die kleinen Völker des Fetischgebirges heimgesucht.

Nach dem Verbot des Sklavenhandels im Jahre 1807 zog sich der Export zunächst noch jahrzehntelang hin, wenn auch in sehr verringerten: Maße. Schließlich hörte er an der Küste auf, allein im Innern blieben die früheren Verhältnisse noch bestehen. Die großen Staaten von Dahöme und Aschanti, aber auch die mohammedanischen Länder hatten Sklaven nötig, damit diese Ackerbau trieben und die Herren selbst ein bequemes Leben führen konnten. Die Aschanti kämpften obendrein zum großen Teil mit Sklavenheeren. So war zur Zeit der Besitzergreifung des Hinterlandes durch die kolonisierenden Mächte der Sklavenhandel noch im Gange.

ü. Geistiger Kulturbesitz.

Viel weniger gut als über den materiellen Kulturbesitz sind wir über den geistigen orientiert. Genauere Studien liegen nur aus Südtogo durch Missionare und Beamte vor, namentlich ist eine unerschöpfliche Quelle unserer Kenntnisse das Werk von Spieth über die Ewevölker. Aus dem mittleren und nördlichen Togo gibt es nur so spärliche Be­richte, daß man sich damit begnügen muß, im wesentlichen die bei den Ewe bestehenden Verhältnisse darzustellen.

Sitten, Gebräuche, Rechtsverhältnisse. Die Geburt geht meist glatt vonstatten, und zwar in Hockerstellung; im Notfall wird ein Fetischpriester zur Hilfe herbeigerufen. Zwillinge werden in Kratschi und Anjanga aus abergläubischen Gründen getötet, in Atjuti und Bassari wird nur das eine Kind beseitigt, und zwar vergräbt man es in Bassari zur Ver­söhnung des Fetisches lebendig in einem Topf. In Adele wird bei der Geburt eines Knaben viel geschossen, dagegen nicht bei der eines Mädchens. Die Kinderzahl Mob. 79; 3S2^> beträgt selten mehr als sechs; die Geburten erfolgen in Zwischenräumen von 23 Jahren, da die Kinder jahrelang gesäugt werden und die Frau sich währenddessen aus religiösen Gründen vom Manne fernhält. Die Namengebung erfolgt bei den Ewe gewöhnlich am ersten oder achten Tage in Verbindung mit einen: Familienfest. Das Kind bekommt erstens den Namen des Tages und zweitens einen Namen, der die Gefühle des Vaters ausdrücken soll, z. B.Truthähnchen",kleine Krabbe" oderer ist auf dem Wege des Todes", was bedeuten soll, er befindet sich hier auf der Erde, um zu sterben Mob. 79; sso^.

Das Deutsche Kolonialreich. II. 7