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g) Zoll- und Steuerverhältnissen ab. Ich habe diese ausführlich in meiner mehrfach erwähnten Broschüre über den Handel der deutschen Schutzgebiete (S. 44 ft.) behandelt, worauf ich mich hier beziehen und an dieser Stelle nur feststellen möchte, daß die Regierung in dieser Beziehung sich noch nicht frei genug von fiskalischen Neigungen zeigt, die einer so jungen Entwicklung, wie die unserer Kolonien es in jedem Betracht noch ist, unter allen Umständen schädlich sein muß. Jetzt wo alles noch in den Anfängen ist, sollte noch eine größere oder völlige Freiheit von Zöllen und Abgaben gewährt werden, um eine schnellere und breitere Entwicklung zu ermöglichen. Die geringen Einnahmen, die jetzt aus der Besteuerung der Plantagenbetriebe und -Produkte gewonnen werden, sollte man ruhig fahren lassen, um dafür eine größere Unternehmungslust des Kapitals einzutauschen, die den Kolonien so notwendig ist. Spätere Zeiten bringen das Geopferte dann um so eher mit Zinsen wieder herein.
3. Kurze Geschichte der bisherigen Versuche.
Vorauszuschicken wäre die Bemerkung, daß in den folgenden Zeilen um deswillen vom Ambolande überhaupt nicht die Rede sein kann, weil, wie schon früher bemerkt, hier noch keine Versuche mit Plantagenkulturen gemacht worden sind.
Als die Kolonien erworben wurden, war in den meisten von Plantagenbau noch wenig oder garnichts zu verspüren. Nur die Tabakskultur war ziemlich allgemein verbreitet, wurde aber nur für den eigenen Bedarf betrieben und lieferte ein sehr minderwertiges Produkt. Auch die Kokospalme wurde zum Teil bereits plantagenmäßig angepflanzt (Samoa, Gazelle-Halbinsel u. s. w.), mehr noch aber die vorhandenen Bestände auf Kopra ausgebeutet. Kautschuk wurde nur im Wege des Raubbaus gesammelt, wie man überhaupt im Anfang zunächst nach wertvollen und sofort auszubeutenden Sammelprodukten Ausschau hielt. Hierher gehörten und gehören auch heute noch: Elfenbein, Kopal, Gummi, Erdnüsse, Palmkerne usw.
Nach der Erwerbung begannen die mit Hoheitsrechten ausgestatteten Gesellschaften, wie die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (1885), die Neuguinea-Kompagnie (1885) und die Jaluitgesellschaft, (1887) neben dem Betrieb von Handelsgeschäften sogleich auch dem Plantagenbau in Ostafrika, Neuguinea und auf den Marshall-lnseln ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.