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Die deutschen Schutzgebiete : Erwerb, Verwaltung und Gerichtsbarkeit / Hellmuth Kuhn
Entstehung
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§ 3.

Togo 25 .

Seit 1880 hatten Bremer und Hamburger Firmen Nieder­lassungen an der Sklavenküste angelegt. Als sich im März 1883 infolge eines französisch-englischen Abkommens die Gefahr erhob, daß jene Gebiete von den Franzosen oder Engländern okkupiert werden konnten, frug Bismarck in Hamburg und Bremen an, was er zum Schutze des deutschen Handels tun sollte. Die Antwort der Hamburger Handels­kammer hatte folgenden Inhalt:

1. Abschluß eines Vertrages mit England und Frank­reich bezüglich Gleichstellung der Deutschen,

2. Erwerb eines Küstenstrichs in der Biafra-Bai,

3. Errichtung einer Flottenstation auf Fernando Po und

4. Errichtung eines deutschen Konsulats an der Gold­küste.

Bremen bat nur um die Entsendung eines Kriegsschiffes nach Groß- und Klein-Popo.

Auf Grund dieser Wünsche wurde Ende 1883 die Kor­vetteSophie nach Groß- und Klein-Popo entstandt und im folgenden Jahre das KanonenbootMöwe mit dem Reichskommissar Dr. Nachtigal an Bord. Nach seinem Ein­treffen in Togo ließ Nachtigal in Bagida (3. Juli 1884) und Lome (6. Juli) die deutsche Flagge hissen 26 , und schloß alsdann selbst mit dem Könige xWlapa von Togo (5. und 15. Juli 1884) einen Schutzvertrag ab 27 .

25. Vgl. Böhme S. 49 f.; Kühn S. 6 ff.; Gareis S. 182 ff.; Köbner 1908 S. 58 ff.; v. Stengel, Annalen 1895 S. 548 ff.; Meyer, Das deutsche Kolonialreich 1910 S. 3.

26. Am. 5. September 1884 hißte die KorvetteLeipzig die deutsche Fiagge in Porto Seguro.

27. Vgl. v. Stengel, Annalen 1887 S. 814; G. Meyer 1888 S. 14.