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Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft : ein Beitrag zum Problem der Schutzbriefgesellschaften und zur Geschichte Deutsch-Ostafrikas / von Bruno Kurtze
Entstehung
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105
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i°5

2. Teil.

Die Ära Vohsen (18881891).

§ i-

Die Entwicklung der politischen Verhältnisse nach Abschluß des

Zollvertrages.

Am 28. April 1888 war nach fast einjährigen Verhandlungen der Zollvertrag ratifiziert worden. Es galt jetzt, die den Verhält­nissen und dem Wortlaut des Vertrages gerecht werdende Inter­pretation zu finden und gleichzeitig die Vorbereitungen zur Über­nahme der Verwaltung an der Küste in politischer und technischer Beziehung zu treffen.

Schon kurz nach Abschluß des Vertrages war der interimi­stische Leiter der Geschicke der Gesellschaft, Freiherr v. Gr aven- reuth, der später in Kamerun fiel, in Besprechungen mit dem Bruder des Sultans, Seyyid Ali, zu der Überzeugung gekommen, daß die Zollverwaltung zweckmäßig in Zanzibar zu konzentrieren sei. Er begründete seine Ansicht unter anderem damit, daß die großen Küstenplätze Tanga, Pangani, Daressalam und Bagamoyo, den alten Gepflogenheiten entsprechend, ihren Auslandsverkehr über Zanzibar leiteten und von dieser Tradition ohne umwälzende Änderungen in der Technik des ostafrikanischen Handels nicht lassen würden. Auch der Sultan gab dem Generalkonsul gegenüber dem Wunsche Ausdruck, die Zollverwaltung künftighin in Zanzibar konzentriert zu sehen, und erklärte sich gleichzeitig bereit, zu diesem Zwecke das alte Produktenzollhaus dortselbst zur Verfügung zu stellen. Jedoch war dies Zugeständnis, das zunächst recht sehr dem Versuche ähnelt, den Küstenvertrag zu umgehen und sich seinen politischen Konsequenzen nach Möglichkeit zu entziehen, außerdem an zwei harte Bedingungen geknüpft: Die Gesellschaft sollte auf dem Fest­lande keine Zollstationen einrichten und einer Reihe von »Modi­fikationen und Erklärungen« des Sultans zum Zollvertrage statt­geben, die ja zum Teil unwesentlich erschienen, zum andern aber recht starke Zumutungen enthielten. So lief einer darauf hinaus, die Importzölle möglichst dem Sultan vorzubehalten, und ein anderer, die Insel Mafia vom Vertrage auszunehmen.

Der Generalkonsul mochte sich einer Höflichkeitsformel be­dient haben, als er versprach, hinsichtlich Mafias in günstigem Sinne beim Fürsten Bismarck vorstellig zu werden. Jedenfalls hat Konsul Vohsen, der bald darauf, am 14. Mai, in Zanzibar