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Der folgende Abschnitt wird zeigen, wie die DOAG sich diese kolonisatorische Arbeit gedacht und welche Erfolge ihre diesbezügliche Tätigkeit gehabt hat.
2. Kapitel.
Die DOÄG mit vorherrschend privatwirtschaftlidiem Charakter (1887—1891).
i. Teil.
Die Ära Peters (1887—1888).
§ i.
Die Entwicklung der politischen Verhältnisse in Zanzibar bis zum Abschluß des Küstenvertrages.
Von Anbeginn an belebte die Ära Peters die Verhältnisse in Ostafrika, die sich im Laufe des Jahres 1886 ganz unerquicklich gestaltet hatten. Als Dr. Peters Mitte Mai 1887 in Zanzibar eintraf, fand er den Generalkonsul Dr. Arendt als Nachfolger des nur provisorisch tätigen Travers mit der Vertretung der deutschen Interessen im Sultanat beauftragt. Den Beamten des Reiches war von Bismarck die strikteste Weisung geworden, sich mit dem Sultan auf freundschaftlichen Fuß zu stellen. An sich hätte ein Einvernehmen aller Beteiligten den Interessen der Gesellschaft nur dienlich sein können, unter den obwaltenden Umständen aber bedeutete jene Anordnung für sie eine Gefahr. Die Jahre 1885 und 1886, als die Zeit der Flaggenhissung, hatten dauernd dem Sultan wie der Gesellschaft Veranlassung gegeben, sich gegenseitig beim deutschen Generalkonsul zu verklagen. In diesen Tagen kleinlicher Zänkereien ergriff der Vertreter des Reiches, unter dem Druck der Weisung des Auswärtigen Amtes stehend, gewöhnlich für den Sultan Partei. Es läßt sich auf Grund des zugänglichen Materials nicht recht entscheiden, ob den Generalkonsul nicht etwa auch sachliche Gründe zu seiner Stellungnahme veranlaßt haben, genug, die Gesellschaft stand beim Sultan nicht nur in höchster Ungnade, so daß er bei Beendigung des Ramadans 1886 es sich sogar versagte, ihr das konventionelle Geschenk von zwei Ziegen zu machen, sondern wurde auch das Objekt neuer Übergriffe und plumper Rechtsverletzungen seitens Sr. Hoheit. So erschienen in Muininsagara