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Es ist nicht zu entscheiden, welche Faktoren dabei vor allem am Werke gewesen sind, ob der Eigensinn des Generalbevollmächtigten, ob der Glaube an sein Ideal der Chartergesellschaften, ob der Wille Bismarcks oder, was sehr wohl möglich ist, das unglückliche Schicksal des Küstenvertrages, über dessen Ratifikation erst ein Sultan sterben mußte. Die DOAG blieb jedenfalls bis zum Vertragsabschluß eine Schutzbriefgesellschaft, bei der der öffentlich-rechtliche Charakter noch den Grundton abgab. Sie spielte diese Rolle nicht ganz freiwillig und wußte sich nur damit zu trösten, daß ihre unglückliche Stationenpolitik durch die Notwendigkeit entstanden war, sich Anwartschaften auf ein Territorium zu sichern, für das es andere Rechtstitel noch nicht gab. So fehlte ihr wenigstens die historische Begründung nicht.
Endgültig wurde diese Politik erst aufgegeben, als der Küstenvertrag abgeschlossen war. Damals begann Konsul Vohsen eine Reform nach zwei Gesichtspunkten: Konzentration des Arbeitsgebietes nach der Küste und den Zollstationen dortselbst und Handel statt Bodenkultur.
II. Handelsgeschäfte der DOÄG.
I. Der Konkurrenzvertrag mit den deutschen Zanzibarfirmen. — 2. Der Wettbewerb der indischen und arabischen Aufkäufer. — 3. Die Idee der Monopolisierung des Handelsgeschäftes im Interesse der DOAG. — 4. Die Organisation des Handelsbetriebes der DOAG und ihre Erfolge.
1. Der Konkurrenz vertrag mit den deutschen Zanzibarfirmen.
Auf wirtschaftlichem Gebiete war es der Handel allein, in welchem die DOAG deutschen Wettbewerb vorfand. Es handelte sich durchweg um Unternehmungen, die eine langjährige Erfahrung und genaue Kenntnis der individuellen Eigentümlichkeiten des Marktes besaßen. Dieser Umstand ist neben anderen auch Veranlassung gewesen, daß sich die DOAG nicht von vornherein dem Handelsbetrieb zuwandte, sondern, wenigstens programmatisch, zuerst die Bodenkultur zum Gegenstande des Erwerbes zu machen suchte.
Die Konkurrenten nun waren die deutsche Witu-Gesell- schaft und die seit langem in Zanzibar ansässigen Hamburger Firmen W. O'Swald und Hansing & Co. Die Weltfirma in Elfenbein, Ad. Meyer & Co., fürchtete die DOAG anscheinend nicht