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§ 2 3 9
2. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Nordwestkamerun I. Gründung und Finanzierung. Wir haben oben Seite 83 ff. die Vorgeschichte und den Inhalt der Nordwestkamerun-Konzession vom 31. Juli 1899 zur Darstellung gebracht. Es gibt 3 Arten von Anteilen:
1. Als die Gesellschaft am 23. September 1899 gegründet wurde als deutsche Kolonialgesellschaft mit dem Sitz in Berlin, wurde ein Grundkapital von 4000000 Mk. vorgesehen. Dieses wurde in 10000 Anteile zu je 400 Mk. eingeteilt und diese Anteile als Serie A bezeichnet. Die Urkunden über diese Anteile lauten nach Wahl ihrer Eigentümer auf den Inhaber oder auf den Namen 1 ). Auf diese Anteile waren am 31. Dezember 1907 1067578 Mk. noch nicht bezahlt. Ein kleiner Teil hiervon scheint noch unbegeben zu sein.
2. Daneben wurden bei der Gründung 30000 Anteilscheine ausgegeben, die auf keinen bestimmten Betrag lauten, als Serie B bezeichnet wurden und als Genußscheine angesehen werden müssen. Für sie gelten nämlich hauptsächlich folgende Regeln:
a) Einzahlungen sind auf sie nicht zu leisten 2 ), doch bilden ihre Inhaber zusammen mit denen von Serie A die Gesellschaft 8 ).
b) In der Generalversammlung haben je 3 Anteile Serie B 4 ) eine Stimme 5 ). Demgemäß bedarf ein Beschluß auf Änderung der Statuten der Anwesenheit von wenigstens ®/ 4 der Anteile Serie B und der Zustimmung von wenigstens 2 / g der abgegebenen Stimmen 6 ).
c) Am Gewinn nehmen die Anteile Serie B nur hinsichtlich der Superdividende teil, also nach den oben Seite 87 gemachten Angaben nicht an der Gewinnquote ad 3, sondern erst ad 6, 8, 10, 12 7 ).
d) Am Liquidationserlös nehmen die Anteile Serie B gleichfalls in folgendem Umfange teil 8 ): Von dem Erlös werden
a) zunächst die Schulden gezahlt und die Liquidationskosten gedeckt;
*) Art. 7 S. I des Statuts.
2 ) Art. 6 S. 3, vergl. auch Art. 9 Abs. 6.
3 ) Art. 8 S. 1.
4 ) Ebenso wie je ein Anteil Serie A.
c ) Art. 24 Abs. 2 S. I.
6 ) Art. 27 a Ziff. 2 Abs. 2.
’) Art. 29.
8 ) Art. 31.