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Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
Entstehung
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Die riesigen Umsätze in den Jahren 1905/07 erklären sich da­mit, daß die Territories aus Anlaß des Aufstandes die Gelegenheit ergriff, durch Lieferung von Proviant an die Schutztruppe namhafte Summen zu verdienen. Der Erfolg in der zweijährigen Periode 1905/07 war entschieden sehr bedeutend. Ein Reingewinn von 21 683 £ konnte nicht schneller erzielt werden. Immerhin lag in der Begründung dieses Erfolges zugleich dessen Begrenzung: Mit dem Ende des Aufstandes und der allmählichen Minderung der deutschen Besatzung ging auch dieser Absatzmarkt nach und nach ein, sodaß 1907/08 bereits die Überschüsse wieder verschwanden, und es ist kaum Gewähr vor­handen, daß die Gesellschaft künftig mit gleicher Sicherheit ihre hohen Spesen wird verdienen können. Anders wäre es, wenn sich die Territories entschlösse, durch tatkräftige Arbeit im Schutzgebiet Erwerbsquellen von bleibendem Werte zu schaffen.

Im übrigen ist es, wie gesagt, zweifelhaft, ob die Regierung dieser Gesellschaft die Land- und Minenrechte der Konzession be­läßt, wenn sich die Territories nicht ihren eigentlichen Aufgaben mehr zuwendet: Der Erschließung ihrer Bodenschätze und der na­tionalen Besiedelung ihres Farmlandes.

C. Kamerun

§ 28

1. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Südkamerun

I. Gründung. Nach dem oben S. 8off. Mitgeteilten wurde die GSK. auf Grund der den Herren Dr. Scharlach und Sholto Douglas am 18. Juni 1898 vom Reiche erteilten Konzession am 8. Dezember 1898 gegründet. Die Gründung erfolgte in Brüssel. Der Sitz der Ge­sellschaft wurde später nach Hamburg verlegt, wo er sich noch be­findet. Die Rechte einer Kolonialgesellschaft im Sinne des Schutz­gebietsgesetzes wurden der Gesellschaft durch Beschluß des Bundes­rates vom 16. Januar 1899 erteilt.

II. Finanzierung. Das Grundkapital wurde nach dem Statut auf 2000000 Mk. oder 2500000 Fr. festgesetzt, eingeteilt in 5000 An­teile zu je 400 Mk. oder 500 Fr. 1 ). Sie zerfallen in zwei Serien A und B zu je 2500 Anteilen, die sich aber vollkommen gleichgestellt sind; Serie A war schon in der ersten Bilanz per 31. Dezember 1899 volleingezah.lt, Serie B 18991905 nur zu 25%, was nach Art. 9 die Mindesteinzahlung bei der Gründung darstellte. Die restlichen 75% sind auf Serie B am 31. Dezember 1906 gleichfalls vollbezahlt gewesen.

1) Art. 5 .