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schäften bekannt gewordenen Materials möglichst viel über deren wirtschaftliche Entwicklung festzustellen. Wir werden auch hier in der Hauptsache die historische Reihenfolge bei Gruppierung der Gesellschaften untereinander einhalten, doch hindert uns hier nichts, geographisch zusammenliegendes in Zusammenhang zu behandeln, also z. B. die Otavi gleich im Zusammenhang mit den übrigen südwestafrikanischen Gesellschaften, so daß wir mehr eine geographische Gliederung des Stoffes befolgen wollen. Wir betrachten in dieser Weise der Reihe nach Neu Guinea, Südwestafrika und Kamerun.
Ä. Neu Guinea
§ 18
1. Finanzierung und finanzielle Entwicklung der Neu Guinea Compagnie
Wie oben S. 19 ff. näher ausgeführt, konstituierte sich die NGC. am 26. Mai 1884 1 ) in Berlin. Am 17. Mai 1885 wurde der Gesellschaft der erste Schutzbrief für den Hauptteil ihres Schutzgebietes erteilt 2 ). Das erste bekannt gewordene Statut 3 ) vom 29. März 1886 findet sich in den Nachrichten über Kaiser Wilhelmsland Bd. II 1886 S. 31—49. Nach diesem Statut betrug die Summe der ersten
»Kapitaleinlagen« 1 Million Mk. 4 ). Die Zahl der beitragspflichtigen Anteile wurde vorläufig auf 800 festgesetzt, sämtlich offenbar von vornherein in festen Händen, je zu 1250 Mk. 5 ). Mehr Anteile konnten nur durch die Generalversammlung begeben werden 6 ), doch erhielt das Plenum der Direktion 7 ) das Recht, auf jeden Anteil weitere Einzahlungen bis zu 5000 Mk. in Raten von je 500 Mk. einzufordern 8 ). Weitergehende Beträge konnten durch einfachen Beschluß der Generalversammlung eingefordert werden 9 ). Überhaupt waren die beitragspflichtigen Mitglieder zur Erfüllung der Schuldverbindlichkeiten der Compagnie, soweit sie zur Verwaltung und
h Wir übernehmen dieses Datum von der gesamten Literatur; das Statut vom 29. III. 1886 spricht in § 4 von einem Vertrag vom 24. V. 1884.
2 ) Siehe oben S. 22 ff.
3 ) Der Gesellschaftsvertrag vom 26. V. 1884 ist meines Wissens nicht publiziert worden.
'*) § 4 -
6 ) § 8 Abs. I.
6 ) § 8 Abs. 2 .
7 ) § 23 m. e ) § l°-
9 ) Eod.