81-
Ostafrika.
7) Von den beiden englischen im Schutzgebiet ansässigen Missionen ist die anglikanische „lIrlivsi'Zitiss' Nission w ventral ^.trioa", die ihren afrikanischen Bischofssitz in Sansibar hat, im Hinterland von Tanga auf 6 Stationen und vielen Schulplätzen tätig.
8) Die anglikanische „L^uren NisÄvnar^ Kooist,^ tor ^.Irioa" arbeitet hauptsächlich in Ussagara auf 8 Stationen und auf der Station Nassa am Victoriasee.
L. Die katholischenMissionen sind einheitlicher organisiert; das Schutzgebiet ist in 5 apostolische Vikariate geteilt:
1) Im Vikariat Bagamojo missioniert die „Kongregation der Väter vom Heiligen Geist und unbefleckten Herzen Maria" (die „Schwarzen Väter") auf 16 Stationen in den Bezirken Bagamojo, Morogoro, Mpapua, Tanga, Wilhelmstal, Moschi.
2) Das Vikariat Daressalam ist das Arbeitsgebiet der „St. Benediktus-Missions- genossenschast", die außer in Daressalam selbst namentlich im Bezirk Lindi, in Ungoni und in Uhehe arbeitet. Die Zahl ihrer Stationen ist durch den Aufstand von 1905/07 auf 8 Zusammengeschmolzen; die zerstörten Stationen werden aber allmählich wieder aufgebaut.
3) Die „Missionsgesellschaft der Weißen Väter" hat ihr Stationennetz über die 3 Vikarinte Unjanjembe, Süd-Njansa und Tanganjika ausgebreitet; im Vikariat Unjanjembe wirkt sie auf 11 Stationen in den Bezirken Taboro, Bukoba, Usumbura, Moschi (Jraku); im Vikariat Süd-Njansa auf 15 Stationen in den Bezirken Mucmsa (4), Bukoba (5), Ruanda (6); im Vikariat Tanganjika auf 11 Stationen.
II. Die Landschaften.
8. Acrs Küstentnnö.
1. Das Land und seine Bewohner.
Unter dem Küstenland unseres ostafrikanischen Schutzgebietes verstehe ich nicht, wie es häufig in der Literatur geschieht W; 442. 10; 532^, das ganze Land zwischen dem Ozean und dem Randabfall des großen Zentralplateaus, sondern wie Stuhlmann ^160; 182^ nur den relativ schmalen, den Strand begleitenden Landstreifen, der durch eine niedrige Gelä'ndestufe gegen das Hinterland abgegrenzt ist. Er bekundet sich durch sein koralli- nisches rezentes oder silbrezentes Gestein als eine junge Schöpfung des Meeres, steht in seiner Oberflächengestalt, seinem Klima, seiner Vegetation usw. in unmittelbarer Beziehung zum Meere und unterscheidet sich dadurch von dem weiter landeinwärts gelegenen, bis an den Randabfall des großen Zentralplateaus ausgedehnten „Küstenhinterland".
Die Grenze zwischen Küstenland und Küstenhinterland läßt sich im allgemeinen durch eine Linie ziehen, welche die junge korallinische Zone gegen die landeinwärts sich anschließende der Kreide- und Juraformationen begrenzt und im Landschaftsbild meist durch eine ausgeprägte Terrasse hervortritt, vor welcher das Küstenland selbst liegt. Diese terrassenförmige westliche Begrenzung des Küstenlandes wird von Norden nach Süden immer höher, am höchsten hinter Lindi und Mikindani, wo die Kandplateaus von Makonde, Muera usw. das Küstenland um 400—800 in überragen. Aber der Terrassenabsatz gegen