442
Vieruii(l/.wanzi<i'sti*s Kapitol. A. 11.
Das Land ist in ähnlicher Weise bebaut und besiedelt wie die Alluvial- Ebene im Süden, hinter der es an echt tropischer Triebkraft kaum zurücksteht.
• bis hat vor der Alluvial-Ebene aber den grossen Vorzug, dass es von Sümpfen frei ist und danach, sowie nach seiner grösseren Höhenlage, einen unvergleichlich gesunderen Charakter als jene besitzt.
Zwei Missionsstationen der Herrnhutergemeinde, Rungue (1490 m) und '
Rutenganio (1140 m), und zwei der Berliner Mission, Manow (1580 m) und Muakaleli (1570 m), sind in dem Bcrglande belegen. Auch die Regierung hat hier vor Kurzem zwei Nebenstationen, die eine bei Rutenganio, die andere bei Manow, errichtet. Auf allen diesen Stationen sind hinsichtlich der gesundheitlichen Verhältnisse bisher nur die günstigsten Erfahrungen gemacht worden.
Die Fruchtbarkeit des Bodens, der natürliche Wasserreichthum, die Gesundheit der Lage und schliesslich auch die Billigkeit der Arbeitslöhne sind Bedingungen, die sich in dem Kondeberglande so günstig vereinigt finden wie in keinem anderen Theile des Nyassagebietes. Zudem ist das Berglancl durch den heute schon hoch entwickelten Wasserverkehr über den Nyassa, Shire und Sambesi in solcher Weise mit der Küste verbunden, dass es auch in Bezug auf die Transportfrage vortheilhafter gestellt ist als irgend ein anderer Theil des ostafrikanischen Schutzgebietes, mit Ausnahme der der Küste zunächst gelegenen Landstriche. Ich möchte danach wohl glauben, dass sich durch Pflanzungen von Tropenprodukten unter europäischer Leitung hier ähnliche Erfolge erzielen lassen würden, wie dies bei den gleichfalls auf jungvulkanischem Boden angelegten Plantagen in Kamerun seither schon der Fall gewesen ist. Die ersten Versuche mit Anpflanzungen der verschiedensten Produkte, welche von Seiten der Missionen schon zur Zeit meines Aufenthaltes am Nyassa unternommen worden waren, berechtigten damals zu den schönsten Hoffnungen. Wie ich vernehme, haben seither auch mehrere private Unternehmer den Anfang mit ^
der Anlage von Plantagen in grösserem Umfange gemacht.
II. Küstengebiet.
Wenn ich diesen Abschnitt mit »Küstengebiet« überschreibe, so möchte ich darunter nicht nur einen schmalen Streifen längs der Küste sondern dasjenige grössere, der Küste benachbarte Gebiet verstanden wissen, welches den Gegensatz zu dem »innerafrikanischen Hochlande« bildet. In diesem Sinne haben sich alle meine Reisen mit Ausnahme derjenigen am Nyassa im Küstengebiete bewegt; denn auch die Reisen, die ich in das Uluguru- und das Usambara- Bergland unternommen habe, haben sich nicht in das eigentliche innerafrikanische Hochland ausgedehnt, sondern sind auf Gebirgsmassive beschränkt geblieben, welche, abgesondert von jenem Hochlande, nach Art von Inseln in das tiefer gelegene Küstengebiet hineingesetzt erscheinen. Die Westgrenze des Küstengebietes wird nach dieser Auffassung von den meist scharf ausgeprägten Osträndern der Hochlandsgebiete von Ungoni, Uhehe, Ussagara, Nguru und Massai gebildet. Diese Grenze ist dannzugleich diejenige, bis zu welcher die bedeutendsten unter den jüngeren Meerestransgressionen, von der Jurazeit an, landeinwärts gereicht haben, und bis zu welcher wir daher auch erwarten können, äussersten falls noch Reste der jüngeren geologischen Formationen erhalten zu finden.
Die Gliederung des Küstengebietes wird abweichend von derjenigen des Nyassagebietes nicht oder nur in untergeordnetem Maasse von tektonischen Bruchlinien bewirkt. Zwar fehlen solche Bruchlinien auch hier nicht ganz. Ein gewaltiger Bruch ist es sogar, der das Küstengebiet nach Osten, gegen die Tiefen des Indischen Ozeans, abgrenzt. Ein grabenartiger Ausläufer dieses Bruches hat dem Anschein nach die Insel Pemba von dem Festlande abgetrennt
i