VIII. Sonstige Aktionen des Fürsten Bismarck usw.
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L. Die Samoakonferenz ^).
In Samoa war bereits seit dem Jahre 1865 das Hamburger Handelshaus Godeffroy ansässig. Daneben waren dann später auch englische und amerikanische Plantagen getreten. Die natürliche Konkurrenz der Handelshäuser dieser drei Nationen wurde in der Folgezeit erhöht durch Zwistigkeiten, die mit den noch unabhängigen Eingeborenen ausbrachen, und damit auf das politische Gebiet gelenkt. Eine weitere Beunruhigung ergab die Anlegung einer Kohlenstation durch die Amerikaner im Hafen von Pago Pago. Das Deutsche Reich konnte seinen Einfluß nur dadurch wahren, daß es nun ebenfalls den Hafen von Sciluafata als Kohlenstation erwarb^), mit der Samoaregierung einen Freundschaftsvertrag abschloß, einen Generalkonsul in Apia ernannte und die Anerkennung eines auf seiner Seite stehenden großen Häuptlings, Malietoa, als König von Samoa bewirkte. Zu dieser Zeit, ungefähr um das Jahr 1880, geriet das Haus Godeffroy in eine finanzielle Krisis und mit ihm auch die aus ihm hervorgegangene „Deutsche Handels- und Plantagengesellschaft". Hierdurch drohten die deutschen Interessen in englische Hände überzugehen. Wie bereits erwähnt war es damals den Bemühungen des Fürsten Bismarck nicht gelungen, den deutschen Reichstag zur Unterstützung der gefährdeten deutschen Interessen zu bewegen. Der Besitz der „Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft" konnte nur infolge privater pekuniärer Hilfe gehalten und damit das Übergewicht des deutschen Handels in Samoa vorläufig gesichert werden. Allein, da das Deutsche Reich politisch nicht geholfen haite, versuchten jetzt die Engländer und auch die Amerikaner, ihrerseits auf politischem Wege eine kommerzielle Überlegenheit an sich zu reißen. Dem deutschen Einflüsse wurden daher in der Folgezeit unausgesetzt große Schwierigkeiten bereitet : es kam
1) Vgl. Weißbuch, V. und VI. Teil. — Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik. — Müller, Politische Geschichte der Gegeuwart, Bd. XXIII. — Lamprecht, Deutsche Geschichte, II. Bd., 2. Hälfte, S. 639 ff.
Vgl. Kapitel I, S. 14,
Vgl. Kapitel I, S. 18.
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