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Dr. Herrfurth, Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik
Mit dein 1. April 1906 ist auch dieser Vertrag wieder aufgehoben worden, und die Marschallinseln werden ebenso wie die übrigen deutschen Schutzgebiete auf Kosten der Reichsregierung verwaltet. Daß sich hier das ursprüngliche Programm so lange ausführen ließ, lag wohl weniger an dessen Richtigkeit, als vielmehr daran, daß das Gebiet verhältnismäßig klein war und einen blühenden Handel, namentlich mit Kopra, hatte, so daß aus den Erträgen sehr wohl die Kosten der Verwaltung bestritten werden konnten. Keineswegs darf man aber aus den günstigen Ergebnissen einen Schluß ziehen auf die Durchführbarkeit und Richtigkeit des von Bismarck einst aufgestellten Kolonialprogramms ^).
Ergebnis und Kritik.
Fürst Bismarck ist es also, wie wir sahen, nicht gelungen, die in sein Programm hinsichtlich der Verwaltung der Kolonien gesetzten Hoffnungen zu verwirklichen, und zwar vornehmlich aus dem Grunde, weil die von privater Seite geleiteten Kolonialunternehmungen in keiner Weise ihren verantwortungsvollen und weitgehenden Aufgaben gewachsen waren, sondern in den meisten Fällen vollständig versagten. Die Verwaltung mußte daher schließlich überall auf das Reich übergehen. Dessenungeachtet ist das Hauptziel, Schutz, Förderung und Ausbreitung des überseeischen deutschen Handels und der deutschen wirtschaftlichen Unternehmungen, vollkommen erreicht worden, allerdings auf einein anderen, als dem ursprünglich vorgesehenen Wege. Es fragt sich nun, ob es gerechtfertigt war, daß der Reichskanzler bei der Gründung von Kolonien nicht gleich von Anfang an das Reich als solches in Aktion treten ließ, sondern sich darauf beschränkte, vorhandenen deutschen Ansiedlungen oder zu gründenden Unternehmungen nur den Schutz des Reiches an- gedeihen zu lassen, so daß also die Anlage und Errichtung deutscher Kolonien von Anfang an lediglich privater Rührigkeit und Tatkraft überlassen war. Verschiedentlich sind deshalb auch bald uach dem Eintritt Deutschlands in die Reihe der kolonisierenden Mächte Stimmen
Zimmermann, a, a. O., S. 89.