Kapitel V.
Die Entwicklung der Verwaltung in den Schutzgebieten zur Zeit Bismarcks').
Wie wir bereits in den vorhergehenden Kapiteln gesehen haben, wollte Bismarck beim Eintritt Deutschlands in die aktive Kolonialpolitik aus Erwägungen sowohl der äußeren wie der inneren Politik das Reich als solches bei den überseeischen Unternehmungen so wenig als möglich in den Vordergrund treten lassen, sondern die eigentliche kolonisatorische Tätigkeit den unmittelbar beteiligten wirtschaftlichen Interessenten zuweisen. Er stellte sich demgemäß auch die Verwaltung der Kolonien durchaus uicht schwierig vor. Nach seiner Auffassung sollte ja das Reich weder einen Verwaltungsapparat, noch Garnisonen errichten oder Verpflichtungen zum Schutze der Kolonien in Kriegszeiten übernehmen. Ein Vorgehen der Regierung, wie es in Frankreich üblich war, lehnte er ab. Er wollte nicht, daß die Regierung ihrerseits ein Land annektiere und dann erst Handel und Wandel in ihm großziehe. So begeisterten Anklang diese seine Anschauungen zunächst auch fanden, so wenig stichhaltig erwiesen sich diese theoretischen Pläne in der Praxis. Denn nur zu bald sollte es sich zeigen, daß das von Bismarck aufgestellte Kolonialprogramm in der Praxis wenig und auch dann nur ausnahmsweise durchführbar war. Allein der Kanzler vertrat in seinem Optimismus
^) Vgl. Zimmermann, Artikel „Handel und Wandel in Deutschland und seine Kolonien im Jahre 1896" (Amtlicher Bericht über die erste deutsche Kolonialausstellung), S. 85ff.; Köbuer, Einführung in die Kolonialpolitik, S. 71 ff.; v. Stengel, Die deutschen Schutzgebiete, Aunaleu des Deutschen Reiches, 1895, ?, I0ff.i Lamprecht, Deutsche Geschichte, II. Ergäuzungsbaud, 2.Hälfte, S. 651 ff.