Druckschrift 
Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
Entstehung
Seite
172
Einzelbild herunterladen
 

172

Dr. Herrfurlh, Fürst Bismarck und die Kolvnialpolitik

seinerzeit so ungünstig beurteiltenFranzösischen System". Nachdem schließlich die Deutsch-ostafrikanische Gesellschaft auf ihre Hoheitsrechte und den größten Teil ihrer Privilegien durch den Bertrag vom 20. November 1890 verzichtet hatte, ist sie ein Privatunternehmen an der Seite vieler anderer geworden und beschäftigt sich nur noch mit Handel uud Pflanzungsbetrieb. Das Reich war also gezwungen gewesen, auch in diesem Schutzgebiet die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen und für die nötigen Verkehrserleichterungen zu sorgen. Es geschah dies in der Hoffnung, daß mit der Zeit auch diese Kolonie die für sie auf­gewendeten Kosten wieder einbringen würde ^).

v. Die Kolonien in der Südsee.

Die einzige Stelle, wo der Reichskanzler imstande war, sein Pro­gramm zeitweilig vollkommen durchzuführen, waren die Kolonien in der Südsee. Es ist bereits erwähnt worden, daß hier seit langem Vor­kehrungen getroffen waren, um einen großen Teil der Insel Neuguinea für Deufchland zu sichern. Denn seit vielen Jahren waren Hamburger Firmen dort tätig und hatten ganze Inselgruppen unter ihren Einfluß gebracht. Als besonders günstig erwies sich serner der Umstand, daß hier nirgends mit den diplomatischen Künsten eines Herrschers, wie des Sultans von Sansibar, und eines fremden Händlertums, wie der Araber Deutsch-Ostafrikas, zu rechnen war; daß die Eingeborenen sich niemals zu größerem Widerstande vereinigten, und vor allem, daß die Persönlichkeiten, welche in diesen Gebieten die Hissung der deutschen Flagge befürworteten, nicht nur willens, sondern auch in der Lage waren, Negierung und Verwaltung der betreffenden Gebiete zu übernehmen. Vom Reiche verlangten sie nur die Anstellung einiger Aufsichtsbeamten und die Sicherstellung gegen die Ansprüche anderer Mächte. Unter diesen Voraussetzungen erhoffte man auf beiden Seiten binnen weniger Jahre große Gewinne und hegte auch keine Be­fürchtungen hinsichtlich Verwicklungen und Schwierigkeiten mit anderen Mächten. Fürst Bismarck durfte sich also mit vollem Recht der

^) Zimmermattn, a. a. O., S. 89, Köbner, a. a. O., S. 74.