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Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
Entstehung
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169
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V. Die Entwicklung der Verwaltung in den Schutzgebieten usw. 169

kolonialen Grenzen bis an ein möglichst entferntes Hinterland nicht anders als unter militärischein Beistande durchzuführen. Nur auf diese Weise war es möglich, schließlich Adamaua und den Tschadsee zu erreichen. So hat, wie mit Recht betont worden ist ^), in Kamerun wie in Togo die bloße Übernahme des Schutzes einiger Faktoreien eine Maßregel nach der andern veranlaßt, an die zu Anfang niemand gedacht hatte und denken wollte. Niemals hat Fürst Bismarck eine abenteuerliche Eroberungspolitik im Auge gehabt, und doch sah er sich genötigt, schrittweise immer bedeutendere Aufwendungen zu machen und das Reich immer mehr zum Eingreifen heranzuziehen.

Andererseits hatte aber die Einsetzung eines Kaiserlichen Gouverneurs, die Einrichtung eines staatlichen Verwaltungsapparates für die west­afrikanischen Kolonien den Vorteil, daß es verhältnismäßig leicht ge­lang, die überwiegend aus Deutschen bestehende europäische Bevölkerung in den Formen der Selbstverwaltung an der Regierung zu beteiligen. Namentlich in Kamerun sind in dieser Beziehung frühe Versuche gemacht worden; hier hat schon der erste Gouverneur, Freiherr von Soden, im Jahre 1885 einen Verwaltungsrat und ein Schiedsgericht eingesetzt 2).

C. Dentsch-Ostafrika.

In den Kolonien von Ostafrika dachte Bismarck in etwas anderer Weise, als in Westafrika vorzugehen. Es müssen ihm jedoch schon bald Zweifel in bezug auf die Durchführbarkeit seines Programms ausgestiegen sein, da eine Änderung an den ursprünglich aufgestellten Grundsätzen hier bereits ein Jahr, nachdem er fein Programm im Reichstage entwickelt hatte, eingetreten ist. Es zeigte sich nämlich bald, daß die dort geplanten Einrichtungen nicht aufrecht erhalten werden konnten uud die Kräfte und Mittel der dort privilegierten Gesellschaft in keiner Weise aus­reichten. Wie wir bereits gesehen Habens, waren die dort von

1) Zimmermann, a. a. O. S. 87. Adler, in der ZeitschriftDer Lotse", I. Jahrg., Heft 14, S. 453.

2) Lamprecht, Deutsche Geschichte, 2. Ergä'nzungslwnd, 2. Hälfte, S. 658. Vgl. Kapitel IV, S. 128 ff.