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Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
Entstehung
Seite
167
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V. Die Entwicklung der Verwaltung in den Schutzgebieten usw. 167

um Frieden zu stiften, Garnisonen anzulegen, eine geordnete Rechtspflege und Verwaltung zu schaffen, auch dem Landbau uud dem Handel die Bahn frei zu inachen, so daß der füdwestafrikanische Besitz sich zu einer vollständigen Staatskolonie auswuchs^).

L. Togo und Kamerun.

Im Togogebiet war, wie bereits dargestellt ist, eine Anzahl hanseatischer Firmen tätig, welche die deutsche Schutzherrschaft wünschten. Bald jedoch zeigte es sich auch hier, daß nach dieser Richtung hin mit der bloßen Aufpflanzung deutscher Grenzpfähle und mit der Ernennung eines Kommissars für diese Gebiete bei weitem nicht alles Nötige getan war. Es bedürfte jahrelanger Verhandlungen, um für Deutschland den Engländern und den Franzosen gegenüber hier die wohlerworbenen Rechte durchzusetzen. Jedes Stückchen Land mußte mühsam erkämpft und vermeintliche Rechtstitel beider Staaten als unbegründet zurück­gewiesen werden. Die deutsche Regierung sah sich vor ungeahnte Schwierig­keiten gestellt; zudem war die Inanspruchnahme des Reiches nach der Besitzergreifung in internationaler Beziehung derart, daß es sich hier seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht wohl entziehen konnte. Auch zeigten sich die dort tätigen Firmen durchaus nicht so bereit, wie man geglaubt hatte, alle Kosten und Sorgen der Verwaltung und Regierung auf sich zu nehmen. Die Firmen verlangten vom Reiche nach Möglichkeit Schutz und Förderung ihrer Interessen. Bismarck mußte daher das Reich in Aktion treten lassen und von Reichs wegen immer größere Aufwendungen machen, an die er anfänglich nicht gedacht hatte. Allerdings haben diese Anstrengungen im Laufe der Jahre auch einen unverkennbaren Erfolg insofern gehabt, als es gelungen ist, hier ein Gebiet zu schaffen, das so ziemlich seinen gesamten Unterhalt aus eigenen Mitteln deckt und für die Zukunft zu den schönsten Hoffnungen berechtigt. Werden erst einmal für dieses Gebiet alle nötigen Vorkehrungen, namentlich auch hinsichtlich des Verkehrswesens, getroffen sein, so werden auch die baren Überschüsse dort nicht ausbleiben^).

') ?',immermann, o. a. O. S. 88; Köbner, a. a. O. S. 73; Lainprecht, a. a. O. Z. 65L. ^) Zimmermann, a. a. O. S. 87.